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In einem Raum sind vier Person in Sportkleidung in der Hocke und halten jeweils mit beiden Händen ein Gewicht
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Freizeit- und Sportbetriebe, Fachgruppe

Finaler Aufruf zur Adaptierung betriebseigener AGB

Nach den AGB-Klagen gegen Fitnessbetriebe 2025 wurde mit dem VSV ein befristeter Klagsstopp bis 1. April 2026 vereinbart. Nutzen Sie diese Zeit, um Ihre AGB anhand der neuen Muster-AGB zu prüfen und an Ihren Betrieb anzupassen.

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26.03.2026

Wie bekannt ist, wurden im Jahr 2025 Unternehmen aus der Fitnesswirtschaft mit Klage betreffend intransparente Klauseln in AGBs, durch den Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen (VSV), belangt.

Der Fachverband der Freizeit- und Sportbetriebe konnte daraufhin mit dem besagten Verein – VSV – eine Vereinbarung in gegenständlicher Rechtssache treffen, welche insbesondere nachstehende zwei zentrale Punkte beinhaltet: Erstens einen Klagsstopp gegenüber weiteren Mitgliedsunternehmen, beginnend mit 12.09.2025 bis inklusive 01.04.2026 und zweitens eine Grob-Überprüfung – völlig unpräjudiziell – der vom Fachverband als Serviceleistung konzipierten Muster-AGB Fitnessstudio (Stand Mai 2025) durch den VSV.

Daraus resultierend konnten wir Ihnen unsere adaptierten "unverbindlichen Muster-AGB Fitnessstudio – Stand September 2025" zur Information und weiteren Verwendung zur Kenntnis bringen. Diese finden Sie ferner im Anhang bzw. in untenstehender Verlinkung.

Bezüglich nahendem Klagsstopp, mit Ende 31. März 2026, darf insbesondere nochmals daran erinnert werden, Prüfung und gegebenenfalls Anpassung Ihrer betriebseigenen AGB durchzuführen. Das können Sie gerne in Anlehnung an unsere unverbindlichen Muster-AGB Fitnessstudio tun, eine Anpassung an Ihre unternehmenseigenen Gegebenheiten ist aber erforderlich.

Ergreifen Sie diese Chance und adaptieren Sie Ihre AGB!

Download der AGB
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