Ausübung der Tätigkeit als Tourist Guide in der Republik Slowenien
Die slowenische Botschaft in Wien ersucht um Bekanntmachung nachstehender Mitteilung der Leitenden Marktinspektorin der Republik Slowenien (Mag. Andreja But) bezüglich der Ausübung der Tätigkeit als Tourist Guide in der Republik Slowenien.
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Vor dem Höhepunkt der diesjährigen Tourismussaison, in der zahlreiche ausländische Staatsangehörige auch Slowenien besuchen und die vielen Sehenswürdigkeiten slowenischer Städte besichtigen werden, möchten wir Sie höflich ersuchen, im Rahmen Ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten alle relevanten Stellen in den Ländern, in denen Slowenien seine Vertretungen hat, mit der slowenischen Gesetzgebung vertraut zu machen, die für die Erbringung von Dienstleistungen der touristischen Führung von Gästen in Slowenien gilt.
In Slowenien dürfen Dienstleistungen der touristischen Führung ohne slowenische Fremdenführerprüfung nur gelegentlich von Personen erbracht werden, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind und in ihrem Heimatland bereits als Fremdenführer tätig sind. Wenn Fremdenführer aus einem EU-Mitgliedstaat ihre Tätigkeit in Slowenien dauerhaft ausüben, gelten für sie dieselben Bedingungen wie für slowenische Staatsangehörige (sie müssen die Prüfung für Fremdenführer bei der Tourismus- und Gastgewerbekammer Sloweniens in slowenischer Sprache ablegen) oder ihr Diplom als Fremdenführer beim zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Tourismus und Sport nostrifizieren lassen. Staatsangehörige von Drittstaaten (d. h. Staaten, die nicht Mitglied der EU sind), die in Slowenien Dienstleistungen der touristischen Führung erbringen möchten, benötigen dafür eine slowenische Fremdenführerprüfung, die bei der Tourismus- und Gastgewerbekammer Sloweniens in slowenischer Sprache abgelegt werden muss. Ein Fremdenführer muss während der gesamten Ausübung seines Berufes den entsprechenden Fremdenführerausweis gut sichtbar tragen.
Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich der touristischen Führung in Slowenien erfolgt durch die Marktinspektion der Republik Slowenien. Da während der Haupttourismussaison sehr viele Gruppen mit Fremdenführern aus anderen Staaten unterwegs sind und auch in dieser Zeit die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie entsprechende Kontrollen gewährleistet werden müssen, werden alle Veranstalter von Reisen nach Slowenien, bei denen Fremdenführer eingesetzt werden, ersucht sicherzustellen, dass die Gäste in Slowenien nur von Fremdenführern begleitet werden, die die Voraussetzungen für die Ausübung der touristischen Führung in Slowenien erfüllen, und dass diese während der gesamten Ausübung ihrer Tätigkeit den entsprechenden Ausweis gut sichtbar tragen. Auf diese Weise wird einerseits die Einhaltung der Gesetzgebung des Landes gewährleistet, das von ausländischen Staatsangehörigen besucht wird, sowie eine einfachere und wirksamere Kontrolle in diesem Bereich ermöglicht; andererseits wird den ausländischen Gästen eine sorgenfreie und angenehme Reiseerfahrung in Slowenien sichergestellt.
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