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Gesundheitsbetriebe, Fachgruppe

Merkblätter

Merkblätter und Info zur ELDA-Meldung für die Gesundheitsbetriebe Steiermark 

Lesedauer: 1 Minute

02.02.2024

Gesundheitsberuferegistergesetz

Das Gesundheitsberuferegistergesetz (GBRG) regelt die Einrichtung und Führung eines Gesundheitsberuferegisters für die Registrierung der nachfolgenden Gesundheitsberufe:

  1. Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (Pflegehelfer, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Diplomiertes Gesundheits – und Krankenpflegepersonal)
  2. Darunter fallen, wenn sie Tätigkeiten der Pflegeassistenz ausüben (wollen), auch: 
    1. Diplomsozialbetreuerin und Diplomsozialbetreuer Altenarbeit
    2. Diplomsozialbetreuerin und Diplomsozialbetreuer Behindertenarbeit
    3. Diplomsozialbetreuerin und Diplomsozialbetreuer Familienarbeit
    4. Fachsozialbetreuerin und Fachsozialbetreuer Altenarbeit
    5. Fachsozialbetreuerin und Fachsozialbetreuer Behindertenarbeit
  3. Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste gemäß Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (Biomedizinische Analytiker, Diätologen, Ergotherapeuten, Logopäden, Orthoptisten, Physiotherapeuten, Radiologietechnologen) 



Die Merkblätter dazu finden Sie in der Downloadbox.

Das Infoblatt zur ELDA-Meldung finden Sie hier


 

Rückfragen: 
Michael Wiesler
Fachgruppengeschäftsführer
Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe
Körblergasse 111-113 
8010 Graz
T 0316 601-479
gesundheitsbetriebe@wkstmk.at 

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