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Seitliche Aufnahme einer Person, die einen Laptop hält. Auf dem Bildschirm sind mehrere Icons von Ordnern. Über der Tastatur ist das Icon eines Dokuments
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Gesundheitsbetriebe, Fachverband

Ambulante Diagnosen Codierung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Dokumentation im Gesundheitswesen

Lesedauer: 1 Minute

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Stand: 19.12.2025

Für niedergelassene Einrichtungen (Ambulatorien, Ordinationen etc.) tritt die flächendeckende Umsetzung der Ambulanten Diagnosen Codierten Diagnosen am 1.7.2026  (Meldung bis 30. November 2026) in Kraft.

Damit werden alle Ambulatorien, alle niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Gruppenpraxen gesetzlich dazu verpflichtet, eine codierte Diagnosen- und Leistungsdokumentation durchzuführen und die Daten an die jeweiligen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.

Ausführliche Informationen:

Webinare

Fragen

Offene Fragen zur Umsetzung der Diagnosecodierung richten Sie bitte an:
AMBCO-Hotline@gesundheitsministerium.gv.at