IBAN-Namensabgleich - WKÖ rät Unternehmen zu Datenüberprüfung
Ab 9. Oktober sollten Stammdaten von Unternehmen mit Angaben bei der Bank übereinstimmen - Bankensparten-Geschäftsführer sieht Neuerung im Sinne der Betrugsbekämpfung positiv
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Wien (APA) - Die Wirtschaftskammer (WKÖ) rät Unternehmen vor Inkrafttreten der neuen Regeln für Banküberweisungen am 9. Oktober dazu, die bei ihren Geldhäusern hinterlegten Angaben - allen voran Name und IBAN - auf mögliche Abweichungen zu Stammdaten und Fehler zu überprüfen. Damit könne Verzögerungen im Zahlungsverkehr durch den IBAN-Namensabgleich vorgebeugt werden, so Franz Rudorfer, Geschäftsführer der WKÖ-Bankensparte, zur APA. Die Banken sieht er auf die Neuerungen gut vorbereitet.
Neben einem Abgleich der eigenen bei der Bank hinterlegten Angaben mit den Stammdaten bzw. der Unternehmensbezeichnung lohne es sich außerdem, Geschäftspartner darauf aufmerksam zu machen, sollte bei einer Überweisung ein Hinweis auf Unstimmigkeiten seitens der Bank ergehen, sagte Rudorfer. Grundsätzlich wird mit dem IBAN-Namensabgleich eine Art Ampelsystem eingeführt: Stimmen die Parameter überein, gibt die Bank grünes Licht für die Überweisung. Gibt es leichte Abweichungen (gelb), beispielsweise einen Tippfehler im Empfängernamen, macht das System einen Vorschlag für den richtigen Namen. Bei groben Abweichungen zwischen IBAN und Name wird die Überweisung beflaggt (rot).
Gerade bei erhaltenen "red flags" sei es wichtig, diese ernst zu nehmen und nötigenfalls weitere Informationen einzuholen. Dies werde aber nur in Ausnahmefällen der Fall sein, schätzt der Spartengeschäftsführer. Außerdem dürften solche Meldungen auch mit der Zeit abnehmen, da anzunehmen sei, dass Konsumentinnen und Konsumenten wie auch Unternehmen ihre Daten alsbald einer Korrektur unterziehen, sollten sie auf solche hingewiesen werden. "Wenn da einmal etwas schiefgeht, wird jeder reagieren."
Rudorfer: Zahlungsverkehr wird durch Umstellung sicherer
Grundsätzlich zeigte sich Rudorfer davon überzeugt, dass der Zahlungsverkehr durch die Vorgaben - neben dem IBAN-Namensabgleich müssen auch Echtzeitüberweisungen ohne zusätzliche Gebühren angeboten werden - "schneller, kundenfreundlicher und sicherer" sowie Betrügereien vorgebeugt wird. Für die Banken wiederum sei das alles zwar eine enorme Umstellung, diese hätten aber bereits ihre "Hausaufgaben" gemacht oder seien dabei, die technischen Weichen für den Stichtag am 9. Oktober zu stellen, betonte er.