Gewerbliche Massage
Alles zu Berufsbild, Techniken, Befähigung und Ausübungsregeln auf einen Blick.
Lesedauer: 7 Minuten
Nähere Informationen unter: Bildungsoffensive Shiatsu
Überblick Massageberufe
Im Berufsfeld der Massage werden vier Gruppen unterschieden. Sie unterscheiden sich vor allem darin, ob präventiv am Gesunden oder zu Therapie- und Heilzwecken gearbeitet wird.
01
Gewerbliche Masseur:innen
Ausschließlich präventiv am Gesunden tätig. Arbeitsgebiet ist die Steigerung des Wohlbefindens.
Präventiv · selbstständig möglich
02
Ganzheitliche Systeme
Praktiker:innen ganzheitlich in sich geschlossener Systeme wie Shiatsu, Ayurveda, Jamche Kunye oder Tuina Anmo – mit eigener Ausbildung und Gewerbeberechtigung.
Präventiv · selbstständig möglich
03
Medizinische Masseur:innen
Massage zu Therapie- und Heilzwecken – ausschließlich im Dienstverhältnis. Diagnose und ärztliche Anordnung sind erforderlich.
Therapie · nur Dienstverhältnis
04
Heilmasseur:innen
Massage zu Therapie- und Heilzwecken im Dienstverhältnis und freiberuflich. Diagnose und ärztliche Anordnung sind erforderlich.
Therapie · auch freiberuflich
— Berufsumfang
Was gewerbliche Massage leistet
Massage als Berührungstherapie schafft Ausgleich – bei Stress und einseitiger Belastung im Büroalltag ebenso wie nach körperlicher Arbeit oder sportlicher Beanspruchung. Sie ist keine Frage des Alters und kein Luxus, sondern entfaltet ihre Wirkung vor allem bei regelmäßiger Anwendung.
Wie Massage wirkt
Das Kneten, Streichen und systematische Walken des weichen Körpergewebes – vor allem der Muskeln – bewirkt:
✓ Stimuliert Nervenenden und löst Entspannungsbefehle aus
✓ Erweitert Blutgefäße und verbessert die Durchblutung
✓ Regt den Lymphstrom an, vermindert Flüssigkeitsansammlungen
✓ Unterstützt den Abtransport von Stoffwechselschlacken
✓ Verringert Stress durch Entkrampfung der Muskeln
✓ Lindert Schmerzen und beugt Verletzungen vor
1. Erstellung von Sicht- und Tastbefunden
2. Anwendung der Klassischen Massage
3. Anwendung der Reflexzonenmassage
4. Anwendung der Segmentmassage
5. Anwendung der Bindegewebsmassage
6. Anwendung von Asiatischen Massagetechniken (z.B. Akupunktmassage) mit Ausnahme der ganzheitlich in sich geschlossenen Systeme (Shiatsu, Tuina An Mo, Ayurveda Wohlfühlpraktiker)
7. Anwendung der Lymphdrainage
8. Anwendung der Sportmassage
9. Anwendung sonstiger gebräuchlicher Massagen
10. Verabreichen von Unterwassermassagen
11. Anwendung von apparativen Massagen, Bestrahlung
12. Aufbereitung und Vorbereitung von Packungen, Wickeln und Kompressen
13. Anwendung von Wirkstoffpräparaten in der Massage
14. Anwendung der Aromatherapie
Schauen Sie sich auch unsere Broschüre zur Gewerblichen Massage an:
Broschüre: Gewerbliche Massage ↓
— Methoden
Massagetechniken im Überblick
Die wichtigsten Techniken der gewerblichen Massage
Fördert das allgemeine Wohlbefinden, wirkt harmonisierend und ausgleichend bei Befindlichkeitsstörungen – als Voll- oder Teilmassage. Das Spektrum reicht durch die Vielfalt der Griffqualitäten von allgemeiner Entspannung bis zu lokalen Wirkungen wie Tonusregulierung sowie verbessertem Gewebsstoffwechsel.
Eine entstauende Technik mit subtilen, rhythmisch hautverdehnenden Griffen in systematischem Ablauf. Durch die vegetativ entspannende Wirkung und die Anregung der Lymphgefäß-Motorik unterstützt sie Entstauung und Reinigung des Gewebes sowie die Detonisierung von Muskeln und Faszien.
Eine reflektorische Technik, die durch Zugreize im Unterhautbindegewebe einen Spannungsausgleich bewirkt. Über die Reizung freier Nervenendigungen können – entsprechend der Wirbelsäulensegmente – auch innere Organe reflektorisch beeinflusst werden. Da das Bindegewebe eng mit dem vegetativen Nervensystem verbunden ist, wirkt die BGM auch auf dieses positiv.
Zählt zu den reflektorischen Techniken. Als Segment bezeichnet man Zonen, die von einem Rückenmarksnerv versorgt werden – dazu gehören Haut, Muskulatur, Nerven, Knochen und Organe. Diese Bereiche lassen sich über die Segmentmassage reflektorisch positiv beeinflussen.
Eine Massageform in Anlehnung an Prinzipien der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Über die Haut werden das Meridiansystem und die zugehörigen Akupunkturpunkte mit einem APM-Stäbchen stimuliert. Im Mittelpunkt stehen der Fluss der Lebensenergie („Chi“) und die Balance von Yin und Yang. Das Meridiansystem lässt sich auch über Faszienketten sowie psychisch-mental als Erklärungsmodell abbilden.
An den Füßen spiegelt sich der gesamte Körper mit seinen Organen wider – ein in vielen Kulturen seit langem bekanntes Prinzip. Die Reflexzonen lassen sich in umschriebenen Hautarealen am Fuß erfassen und stehen in direkter Wechselwirkung mit den jeweiligen Körperteilen und Organsystemen, die so reflektorisch positiv beeinflusst werden.
Weitere Massagetechniken gelten als überfachliche Kompetenzen bzw. Fortbildungen und können von gewerblichen Masseur:innen mit Gewerbeberechtigung zusätzlich angeboten werden.
— Zugang zum Gewerbe
Befähigungsnachweis & Zugangsvoraussetzungen
Die gewerbliche Massage ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe: Der Befähigungsnachweis belegt die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse zur selbstständigen Ausübung. Es führen mehrere Wege zum Ziel – einer davon genügt.
A
Humanmedizin + 6 Monate Praxis + Befähigungsprüfung
B
LAP Massage + 2 Jahre Praxis + Lehrgang (130 Std.) + Befähigungsprüfung
C
Ausbildung (835 Std.) + 3 Jahre Praxis + Befähigungsprüfung
D
Med. Masseur / Heilmasseur „Alt“ (vor 2003) + 2 Jahre Praxis + Lehrgang (130 Std.) + Befähigungsprüfung
E
Zweijährige Schule + 2 Jahre Praxis + Lehrgang (130 Std.) + Befähigungsprüfung
F
Heilmasseur „Neu“ (nach 2003) / Physiotherapeut:in
und in jedem Fall:
★
Unternehmerprüfung
Lässt sich die formelle Befähigung nicht nachweisen, kann ein Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung bei der Gewerbebehörde gestellt werden – auch eingeschränkt auf einzelne Techniken. Meist ist eine Arbeitsprobe abzulegen. Infoblatt Tirol →
— Pflichten in der Praxis
Ausübungs- & Hygieneregeln
Verankert in der Verordnung über Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage.
- Betriebsstätten sauber, instand und gut zu reinigen / desinfizieren halten.
- Ausreichend Handwaschbecken (Warm-/Kaltwasser) und Toiletten.
- Waschbecken mit Einmalhandtüchern, abdeckbarem Abwurf (Fußbedienung), Seifen- und Händedesinfektionsmittelspender (Armbedienung).
- Ein Waschbecken arbeitsplatznah – ohne Kontaminationsgefahr für Arbeitsplatz oder Kunde.
- Böden, Wände, Arbeitsflächen sowie Liegen- und Hautkontaktflächen leicht zu reinigen und zu desinfizieren.
- Sanitärbereiche sauber halten; Tiere nicht im Arbeitsraum.
- Geräte leicht zu reinigen / desinfizieren – oder Einmalprodukte verwenden.
- Gereinigte / sterilisierte Geräte staubgeschützt (keimarm) lagern.
- Cremenentnahme nur mit Wegwerf- oder Kunststoffspatel; Kunststoffspatel nach jedem Gebrauch reinigen und desinfizieren.
- Keine Kugelsterilisatoren – bei Neuanschaffung sind Dampfsterilisatoren verpflichtend.
- Hohes Maß an persönlicher Sauberkeit.
- Hände und Unterarme vor Arbeitsbeginn, nach jeder Tätigkeit, nach Toilette und Schmutzarbeit reinigen und desinfizieren; Einmalhandtücher zum Trocknen.
- Saubere, angemessene Arbeitskleidung; Einmalhandschuhe bei erhöhtem Infektionsrisiko.
- Personen mit Infektionsgefahr dürfen nicht am Kunden arbeiten.
- Verletzungen an Händen / Unterarmen mit wasserundurchlässigen, sterilen Verbänden und geeigneten Desinfektionsmitteln versorgen.
- Geeignete Vorrichtungen vorhanden; Geräte nach jedem Arbeitsgang reinigen und desinfizieren (bakterizid, fungizid, virusinaktivierend – z. B. Ultraschallbad).
- Einwirkzeit und Anwendungskonzentration laut Hersteller beachten; Schutzhandschuhe und Hautpflege bereitstellen.
- Mit Blut / Körperflüssigkeiten kontaminierte Geräte und Flächen immer desinfizieren.
- Liege- und Hautkontaktflächen nach jeder Benützung reinigen und desinfizieren.
- Nur sterile Einmaltupfer zur Wund- und Hautdesinfektion.
- Stoffhandtücher / -tücher täglich thermisch desinfizieren (Kochwäsche), nur einmal verwenden.
- Nur Desinfektionsmittel aus der Expertenliste der ÖGHMP oder des VAH.
- Fußböden an Arbeitstagen bzw. nach Bedarf reinigen.
Grundsätzlich gelten dieselben Hygienevorgaben wie am Gewerbestandort.
- Hausbesuche: ausgenommen Punkte 1–9 „Betriebsräume“ und Punkt 8 „Reinigung/Desinfektion“.
- Messen: ausgenommen Punkte 1–6 und 8 „Betriebsräume“.
- In Vorrichtungen mit eingespannten Kunststoffsäcken sammeln, abgedeckt, mit Fußbedienung.
- Spitze / scharfe Gegenstände in flüssigkeitsdichten, durchstichsicheren, verschließbaren Behältern entsorgen.
- Abfälle täglich entsorgen.
- Mitarbeiter:innen mindestens einmal jährlich in Hygiene und Hautpflege unterweisen und dies dokumentieren.
- Reinigungs- und Desinfektionsplan erstellen (Objekt, Art, Mittel, Einwirkzeit, Konzentration, Rhythmus, verantwortliche Person) und Einhaltung dokumentieren.
- Ausreichendes Wissen der Durchführenden sicherstellen – auch für die Reaktion auf Komplikationen.
Masseure: Elektroden / Umhüllungen leicht zu reinigen, keine schädlichen Stoffe; APM-Stäbchen nicht aus Holz. Nach jeder Benützung Auflage des Massagetisches wechseln, Liegefläche, Kopfteil und Massagerolle reinigen und mit alkoholischem Flächendesinfektionsmittel desinfizieren. APM-Stäbchen, Elektroden und Wärmeträger nach jeder Behandlung reinigen und desinfizieren.
Shiatsu: Nach jeder Benützung der Shiatsumatte die Liegefläche reinigen und desinfizieren oder die Auflage (Leintuch) wechseln.
Sie erfüllen die Voraussetzungen?
Dann können Sie das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden. Die Tiroler Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure berät Sie gerne.
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