Massage
Informationen zum Gewerbe
Lesedauer: 10 Minuten
Übersicht Massage Berufe in Österreich
Im Berufsfeld der Massage ist zwischen den gewerblichen Masseur:innen, Praktiker:innen der ganzheitlich in sich geschlossenen Systemen, medizinischen Masseur:innen und Heilmasseur:innen zu unterscheiden. Gewerbliche Masseur:innen und Praktiker:innen der ganzheitlich in sich geschlossenen Systemen sind ausschließlich präventiv am Gesunden tätig. Ihr Arbeitsgebiet ist die Steigerung des Wohlbefindens.
Behandlungsformen wie Shiatsu, Ayurveda, Jamche Kunye und Tuina Anmo gelten als eigenständige, ganzheitlich in sich geschlossene Behandlungssysteme mit einer jeweils eigenen Ausbildung. Wer über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügt, darf diese Methoden im Rahmen des Gewerbes rechtmäßig ausüben.
Massagen zu Therapie-/Heilzwecken dürfen laut Gesetz von folgenden zwei Masseurgruppen durchgeführt werden: einerseits von medizinischen Masseur:innen, die nur im Dienstverhältnis tätig werden können und andererseits von Heilmasseur:innen, die im Dienstverhältnis als auch freiberuflich tätig werden können. Bei Massage zu Therapie-/Heilzwecken sind immer eine Diagnose und Anordnung durch einen Arzt erforderlich. Gewerbliche Masseur:innen und Praktiker:innen der ganzheitlich in sich geschlossenen Systemen sowie Heilmasseur:innen, die selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten, werden gesetzlich durch die Wirtschaftskammer vertreten und sind im Firmen A-Z aufzufinden.
Im Informationsfilm der Landesinnung Wien werden die verschiedenen Massage Berufe in Österreich und ihre jeweiligen Ausbildungswege erläutert: » Zum Video auf wko.tv
Alle Informationen spezifisch für Heilmasseur:innen finden Sie HIER.
Berufsumfang Gewerbliche Massage
Gewerbliche Masseur:innen sind ausschließlich präventiv am Gesunden tätig. Ihr Arbeitsgebiet ist die Steigerung des Wohlbefindens.
In unserer von Stress und Druck geprägten Gesellschaft ist ein Ausgleich notwendiger denn je. Starke psychische, aber auch physische Belastungen führen zu einem intensivierten Bedürfnis nach körperlichem Kontakt, nach Berührungen, die entspannen und wohltun. Massage als Berührungstherapie gleicht dieses Bedürfnis aus, wie auch die im Büroalltag durch langes Sitzen, Computerarbeit und mangelnde Bewegung oft in Form von Verspannungen entstehenden Beeinträchtigungen. Massage beruhigt aber auch die Muskeln nach schwerer körperlicher Arbeit oder sportlicher Überbeanspruchung und macht sie andererseits fit für optimale Leistungen im Sport. Ebenso wichtig ist sie als begleitende Methode für medizinische Behandlungen in der Vor- bzw. Nachsorge. Massage ist keine Frage des Alters und schon gar kein Luxusartikel. Sie sollte nicht nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es medizinisch-therapeutisch unbedingt erforderlich ist, sondern vielmehr regelmäßig, um ihre positive Wirkung voll auszuschöpfen.
Das Kneten, Streichen und systematische Walken des weichen Körpergewebes, und hier hauptsächlich der Muskeln, mit den Händen
- stimuliert die Nervenenden und löst Nervenimpulse aus, die im zentralen Nervensystem in „Entspannungsbefehle" umgewandelt und an die Muskeln zurückgesendet werden;
- erweitert die Blutgefäße und führt so zu einer verbesserten Durchblutung und einer verbesserten Versorgung der Haut mit Sauerstoff und Wirkstoffen;
- regt den Lymphstrom an und vermindert dadurch Flüssigkeitsansammlungen im Gewebe;
- hilft durch die verbesserte Durchblutung beim Abtransport von Giften und Stoffwechsel schlacken aus dem Gewebe;
- verringert Stress durch die Entkrampfung der Muskeln;
- lindert Schmerzen;
- beugt Verletzungen vor.
Ganz abgesehen vom intensiven Erlebnis der Ruhe und Entspannung in der konzentrierten Hingabe an die wohltuenden Berührungen.
Berufsumfang des gewerblichen Masseurs/der gewerblichen Masseurin:
1. Erstellung von Sicht- und Tastbefunden
2. Anwendung der Klassischen Massage
3. Anwendung der Reflexzonenmassage
4. Anwendung der Segmentmassage
5. Anwendung der Bindegewebsmassage
6. Anwendung von Asiatischen Massagetechniken (z.B. Akupunktmassage) mit Ausnahme der ganzheitlich in sich geschlossenen Systeme (Shiatsu, Tuina An Mo, Ayurveda Wohlfühlpraktiker)
7. Anwendung der Lymphdrainage
8. Anwendung der Sportmassage
9. Anwendung sonstiger gebräuchlicher Massagen
10. Verabreichen von Unterwassermassagen
11. Anwendung von apparativen Massagen, Bestrahlung
12. Aufbereitung und Vorbereitung von Packungen, Wickeln und Kompressen
13. Anwendung von Wirkstoffpräparaten in der Massage
14. Anwendung der Aromatherapie
Schauen Sie sich auch unsere Broschüre zur Gewerblichen Massage an: siehe Downloadleiste rechts.
Massagetechniken Gewerbliche Massage
Klassische Massage
Klassische Massage fördert das allgemeine Wohlbefinden, wirkt harmonisierend und ausgleichend bei Befindlichkeitsstörungen und kann in Form von Voll- oder Teilmassagen angewendet werden. Das Wirkungsspektrum der klassischen Massage reicht durch die Vielfalt ihrer Griffqualitäten von einer allgemein entspannenden Wirkung bis hin zu lokalen Wirkungen wie Tonusregulierung, Elastizitäts- und Gewebsstoffwechselverbesserung.
Manuelle Lymphdrainage/MLD
Manuelle Lymphdrainage ist eine entstauende Technik in Form von subtilen, rhythmisch hautverdehnenden Griffen mit systematischem Ablauf. Durch die vegetativ entspannende Wirkung und Anregung der Motorik der Lymphgefäße kann die MLD Entstauung und Reinigung des Körpergewebes, Detonisierung von Muskeln und Faszien bewirken.
Bindegewebsmassage/BGM
Die Bindegewebsmassage gehört zu den reflektorischen Techniken, die durch Zugreize im Unterhautbindegewebe einen Spannungsausgleich bewirkt. Über die Reizung freier Nervenendigungen kommt es auch entsprechend der jeweiligen Wirbelsäulensegmente zu einer reflektorischen Beeinflussung innerer Organe. Da das Unterhautbindegewebe eine starke Beziehung zum vegetativen Nervensystem hat, wird dieses durch die BGM ebenfalls positiv beeinflusst.
Segmentmassage / SGM
Segmentmassage gehört zu den reflektorischen Techniken. Zonen, die durch einen Rückenmarksnerv versorgt werden, nennt man Segmente. Dazu gehören Haut, Muskulatur, Nerven, Knochen und Organe. Diese können durch die Segmentmassage reflektorisch positiv beeinflusst werden.
Akupunktmassage / APM
Die APM ist eine Massageform in Anlehnung an Prinzipien der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Über die Haut werden das Meridiansystem und die dazugehörigen Akupunkturpunkte mit einem APM-Stäbchen stimuliert. Im Wesentlichen geht es um den Fluss der Lebensenergie („Chi“) und um die Balance von Yin und Yang. Das Meridiansystem ist nicht nur energetisch erklärbar, sondern bildet sich als ein Erklärungsmodell sowohl über Faszienketten als auch psychisch-mental ab.
Fußreflexzonenmassage / FRZ-Massage
An den Füßen spiegelt sich der gesamte Körper mit seinen Organen und Körperteilen wider. Diese Zusammenhänge sind in vielen Kulturen seit langem bekannt. Die Fußreflexzonen lassen sich in umschriebenen Hautarealen am Fuß erfassen. Sie stehen in direkter Wechselwirkung mit den jeweiligen Körperteilen, Organen oder Organsystemen, die dadurch reflektorisch positiv beeinflusst werden.
| Wichtig: Weitere Massagetechniken sind als überfachliche Kompetenzen/Fortbildungen zu sehen und können von gewerblichen Masseur:innen mit Gewerbeberechtigung zusätzlich angeboten werden. |
Befähigungsnachweis/Zugangsvoraussetzungen
Das Massage Gewerbe ist in Österreich reglementiert. Ein reglementiertes Gewerbe ist ein Gewerbe, für dessen Ausübung ein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Dieser Nachweis belegt, dass die Person die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um das Gewerbe selbstständig ausüben zu können. Die genauen Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der Gewerbeinformation. Zusammenfassung der Zugangsvoraussetzungen für den Befähigungsnachweis zur gewerblichen Massage:
◼ Humanmedizin + 6 Monate Praxis + Befähigungsprüfung
oder
◼ LAP Massage + 2 Jahre Praxis + Lehrgang (130 Std.) + Befähigungsprüfung
oder
◼ Ausbildung (835 Std.) + 3 Jahre Praxis + Befähigungsprüfung
oder
◼ Medizinischer Masseur/Heilmasseur Alt (Ausbildung vor 2003) + 2 Jahre Praxis + Lehrgang (130 Std.) + Befähigungsprüfung
oder
◼ Zweijährige Schule + 2 Jahre Praxis + Lehrgang (130 Std.) + Befähigungsprüfung
oder
◼ Heilmasseur Neu (Ausbildung nach 2003)/Physiotherapeut
und
◼ Unternehmerprüfung Wenn Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können Sie das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.
Individuelle Befähigung/Massage mit Einschränkung/Arbeitsprobe
Wenn die formelle Befähigung nicht nachgewiesen werden kann, gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung (§19 GewO) bei der zuständigen Gewerbehörde einzureichen. Dabei sind auch Einschränkungen auf einzelne Massagetechniken der gewerblichen Massage möglich (siehe Punkt Massagetechniken Gewerbliche Massage).
Im Zuge der Überprüfung der individuellen Befähigung ist meist eine Arbeitsprobe abzulegen.
Alle Informationen rund um die Individuelle Befähigung/Massage mit Einschränkung/Arbeitsprobe in Tirol finden Sie im Infoblatt in der Downloadleiste rechts.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Tiroler Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure wenden.
Ausübungsregeln für gewerbliche Masseur:innen
Die Ausübungsregelungen für gewerbliche Masseur:innen sind gesetzlich in der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende verankert:
Allgemeine Anforderungen an die Betriebsräume
1. Die Betriebsstätten müssen sauber und instandgehalten werden.
2. Die Betriebsstätten müssen so gestaltet sein, dass eine angemessene Reinigung und gegebenenfalls eine Desinfektion möglich sind.
3. Es müssen in ausreichender Zahl Handwaschbecken (Warm- und Kaltwasserzufuhr) und Toiletten vorhanden sein.
4. Die Waschbecken müssen mit Einmalhandtüchern und abdeckbarer Abwurfmöglichkeit vorzugsweise mit Fußbedienung, Händewaschlotion (Seifenspender) und geeignetem Händedesinfektionsmittel (Desinfektionsmittelspender mit Armbedienung) ausgestattet sein.
5. Ein Waschbecken (Ausstattung siehe Punkt 4) muss in der Nähe des Arbeitsplatzes vorhanden sein, ohne eine Kontaminationsgefahr für den eigentlichen Arbeitsplatz bzw. den Kunden darzustellen.
6. Böden, Wände und Arbeitsflächen in unmittelbarem Nahebereich des Kunden sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und gegebenenfalls unter Verwendung eines geeigneten Flächendesinfektionsmittels durch Wischdesinfektion zu desinfizieren sein. 7. Die Oberflächen der Arbeitsstühle, Arbeitsliegen etc. und jene Bereiche, die mit der Haut des Kunden in Kontakt kommen, müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
8. Die Sanitärbereiche müssen sauber und instandgehalten werden.
9. Tiere dürfen sich nicht im Eingriffsraum/Arbeitsraum aufhalten.
Allgemeine Anforderungen an die Arbeitsgeräte
1. Die Arbeitsgeräte müssen leicht zu reinigen und gegebenenfalls desinfizierbar sein oder es müssen Einmalprodukte verwendet werden.
2. Gereinigte und desinfizierte und/oder sterilisierte (einmalverpackte) Gerätschaften sind staubgeschützt (keimarm) zu lagern.
3. Für die Entnahme von Cremen sind Wegwerfspatel oder Kunststoffspatel zu verwenden. Die Kunststoffspatel sind nach jedem Gebrauch zu reinigen und desinfizieren.
4. Kugelsterilisatoren dürfen nicht verwendet werden. Bei Neuanschaffungen sind Dampfsterilisatoren verpflichtend.
Allgemeine Anforderungen an die Personalhygiene
1. Die Beschäftigten haben ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit zu halten.
2. Vor Arbeitsantritt, nach jeder abgeschlossenen Tätigkeit, nach jeder Toilettenbenützung und nach Schmutzarbeit sind Hände und Unterarme gründlich zu reinigen und zu desinfizieren (hygienische Händedesinfektion); zum Trocknen der Hände sind Einmalhandtücher zu verwenden.
3. Die Durchführenden müssen angemessene saubere Arbeitskleidung tragen.
4. Unbedingt sind Einmalhandschuhe bei Tätigkeiten zu tragen, die ein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen.
5. Personen, die eine Infektionsgefahr für Kunden und/oder Mitarbeiter darstellen, ist die Arbeit nicht zu gestatten.
6. Soweit Verletzungen im Bereich der Hände und Unterarme der Arbeitnehmer eine Arbeit am Kunden nicht ausschließen (siehe Anlage 3), sind sie mit wasserundurchlässigen Verbänden abzudecken.
7. Verletzungen dürfen nur mit sterilen Verbänden und bakteriziden und fungiziden Hautdesinfektionsmitteln (mit ausgewiesener Viruzidie) versorgt werden.
Allgemeine Anforderungen an die Reinigung/Desinfektion
1. Es müssen geeignete Vorrichtungen zum Reinigen und Desinfizieren der Arbeitsgeräte vorhanden sein. Nach jedem Arbeitsgang sind die verwendeten Arbeitsgeräte zu reinigen und zu desinfizieren (Vorzugsweise zur Vorreinigung und Desinfektion in einem Ultraschallbad unter Verwendung eines geeigneten Instrumentendesinfektionsmittels, dessen Wirkungsweise bakterizid, fungizid und virusinaktivierend sein muss).
2. Bei Verwendung von Desinfektionsmitteln ist besonders auf die richtige Einwirkzeit und auf die vom Hersteller vorgeschriebene Anwendungskonzentration sowie die allgemeinen Anwendungshinweise zu achten. Für die jeweiligen Desinfektionsmittel sind geeignete Schutzhandschuhe bereitzustellen. Hautpflegepräparate sind zur Verfügung zu stellen.
3. Immer zu desinfizieren sind Arbeitsgeräte (Instrumentendesinfektion) und Flächen (gezielte Wischdesinfektion), die mit Blut oder potentiell infektiösen Materialien bzw. Körperflüssigkeiten kontaminiert wurden.
4. Die Liege- und Sitzflächen der Behandlungsräume bzw. die Flächen, die mit der Haut des Kunden in Kontakt kommen, müssen nach jeder Benützung gereinigt und desinfiziert werden. 5. Zur Wund- und Hautdesinfektion sind nur sterile Einmaltupfer und geeignete Wund- bzw. Hautdesinfektionsmittel zu verwenden.
6. Stoffhandtücher, Stoffwischtücher und wieder verwendbare Haushaltsreinigungsschwämme müssen täglich einer thermischen Desinfektion (Kochwäscheprogramm) zugeführt werden und dürfen nur einmal vor der thermischen Desinfektion verwendet werden.
7. Als Desinfektionsmittel dürfen nur Produkte aus der Expertenliste der "Österreichischen Gesellschaft für Mikrobiologie und Präventivmedizin" (ÖGHMP) oder des "Verbundes für angewandte Hygiene" (VAH) verwendet werden.
8. Fußböden sind an Arbeitstagen bzw. nach Bedarf einer Reinigung zu unterziehen.
Mobile Dienste (Hausbesuche)
Für Hausbesuche gelten grundsätzlich die gleichen Hygienevorgaben wie für den Gewerbestandort mit Ausnahme der Punkte:
Punkt 1 bis 9 der "Allgemeinen Anforderungen an die Betriebsräume", Punkt 8 der "Allgemeinen Anforderungen an die Reinigung/Desinfektion",
Für Messen gelten grundsätzlich die gleichen Hygienevorgaben wie für den Gewerbestandort mit Ausnahme der Punkte:
Punkt 1 bis 6 und 8 der "Allgemeinen Anforderungen an die Betriebsräume"
Abfälle
1. Abfälle sind in Vorrichtungen mit eingespannten Kunststoffsäcken zu sammeln und müssen abgedeckt und mit Fußbedienung ausgestattet sein.
2. Spitze und scharfe Gegenstände müssen so entsorgt werden, dass von ihnen weder innerhalb des Betriebes noch außerhalb eine Verletzungsgefahr ausgehen kann. Hierzu sind die Gegenstände in einem flüssigkeitsdichten, durchstichsicheren, undurchsichtigen und verschließbaren Behälter zu verbringen.
3. Die Abfälle müssen täglich entsorgt werden.
Schulung/Dokumentation
1. Der Gewerbeinhaber oder Geschäftsführer hat zu gewährleisten, dass Personen, die in diesem Bereich arbeiten, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Hygiene sowie der zu verwendenden Hautpflege mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Die Schulungsmaßnahmen sind zu dokumentieren. 2. Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan ist zu erstellen. In diesem sind festzuschreiben: Das Objekt, das desinfiziert werden soll, die Art der Reinigung und/oder Desinfektion, das dazu erforderliche Arbeitsmittel/Desinfektionsmittel, Einwirkzeit und Konzentration des Desinfektionsmittels, der Zeitpunkt bzw. Rhythmus der hygienischen Maßnahmen, die verantwortliche bzw. ausführende Person.
3. Die Einhaltung des Reinigungs- und Desinfektionsplans ist zu dokumentieren.
4. Der Gewerbetreibende hat dafür Sorge zu tragen, dass der Durchführende über ein ausreichendes Wissen verfügt, um die Dienstleistung sachgerecht zu erbringen und auf Komplikationen adäquat zu reagieren. Spezielle Anforderungen an die Arbeitsgeräte für Masseure
1. Elektroden und deren Umhüllungen müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein und dürfen keine schädlichen Stoffe abgeben.
2. APM (Akkupunktmassage)-Stäbchen dürfen nicht aus Holz sein.
Spezielle Anforderungen an die Reinigung/Desinfektion für Masseure
1. Nach jeder Benützung des Massagetisches muss die Auflage gewechselt werden und es muss die Liegefläche, der Kopfteil und die Massagerolle gereinigt und mit einem geeigneten alkoholischen Flächendesinfektionsmittel desinfiziert werden (Wischdesinfektion).
2. APM-Stäbchen, Elektroden und deren Umhüllungen, Wärmeträger bei der Balneoanwendung müssen nach jeder Behandlung gereinigt und desinfiziert werden. Spezielle Anforderungen an die Reinigung/Desinfektion für Shiatsu
Nach jeder Benützung der Shiatsumatte muss die Liegefläche gereinigt und mit einem geeigneten alkoholischen Flächendesinfektionsmittel desinfiziert werden (Wischdesinfektion) oder die Auflage (Leintuch) gewechselt werden.
In Anlage 3 der Gewerbeinformation finden Sie außerdem eine Mustervorlage zur Dokumentation der Unterweisung von Mitarbeiter:innen betreffend Mitarbeitergesundheit.
Rechtsinfos für Masseure