Unbedenklichkeitsnachweis – Hygienezuschuss
Die Tiroler Landesinnung unterstützt Institute, die sich einer jährlichen Unbedenklichkeitsprüfung unterziehen.
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Die Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure unterstützt alle Tiroler Mitglieder, welche sich einer jährlichen Unbedenklichkeitsprüfung bei einer akkreditierten Stelle unterziehen.
Der Hygienezuschuss der Landesinnung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden und beträgt ab 1.1.2026 pauschal 100 Euro.
Was müssen Sie dazu tun?
Übermitteln Sie der Landesinnung Tirol die Rechnung des akkreditierten Institutes, die Kopie des Hygienezertifikates, die Einzahlungsbestätigung sowie Ihre Bankverbindung (IBAN/BIC) an die WK Tirol, Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck oder E fkm@wktirol.at.
Liste der akkreditierten Stellengänzlich bezahlt wurde.
Suche im WKO Firmen A-Z
Eine weitere Möglichkeit (aus gewerberechtlicher Sicht) besteht nun auch darin, über die Suchfunktion im WKO-Firmen A-Z Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigungen der folgenden Fachbereich
- Chemische Laboratorien (§ 94 Z 10 GewO 1994) in Tirol
- Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (§ 94 Z 69 GewO 1994) in Tirol
zu finden, die ebenso befugt sich, den Unbedenklichkeitsnachweis auszustellen.
Über die Suche im Branchenbuch können Sie beispielsweise auch in der Detailsuche auf ihren Standort einschränken.