Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung
Unbedenklichkeitsnachweis – Hygienezuschuss
Die Tiroler Landesinnung unterstützt Institute, die sich einer jährlichen Unbedenklichkeitsprüfung unterziehen.
Lesedauer: 1 Minute
07.01.2026
Die Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure unterstützt alle Tiroler Mitglieder, welche sich einer jährlichen Unbedenklichkeitsprüfung bei einer akkreditierten Stelle unterziehen.
Der Hygienezuschuss der Landesinnung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden und beträgt ab 1.1.2026 pauschal 100 Euro.
Was müssen Sie dazu tun?
Übermitteln Sie der Landesinnung Tirol die Rechnung des akkreditierten Institutes, die Kopie des Hygienezertifikates, die Einzahlungsbestätigung sowie Ihre Bankverbindung (IBAN/BIC) an die WK Tirol, Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck oder E fkm@wktirol.at.
Liste der akkreditierten Stellen
Die Förderung kann nur dann beantragt werden, wenn die Grundumlage
gänzlich bezahlt wurde.
gänzlich bezahlt wurde.