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Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Unbedenklichkeitsnachweis – Hygienezuschuss

Die Tiroler Landesinnung unterstützt Institute, die sich einer jährlichen Unbedenklichkeitsprüfung unterziehen.

Lesedauer: 1 Minute

08.09.2026

Die Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure unterstützt alle Tiroler Mitglieder, welche sich einer jährlichen Unbedenklichkeitsprüfung bei einer akkreditierten Stelle unterziehen.

Der Hygienezuschuss der Landesinnung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden und beträgt ab 1.1.2026 pauschal 100 Euro.

Was müssen Sie dazu tun?

Übermitteln Sie der Landesinnung Tirol die Rechnung des akkreditierten Institutes, die Kopie des Hygienezertifikates, die Einzahlungsbestätigung sowie Ihre Bankverbindung (IBAN/BIC) an die WK Tirol, Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck oder E fkm@wktirol.at.

Liste der akkreditierten Stellen


Hinweis
Die Förderung kann nur dann beantragt werden, wenn die Grundumlage
gänzlich bezahlt wurde.

Suche im WKO Firmen A-Z

Eine weitere Möglichkeit (aus gewerberechtlicher Sicht) besteht nun auch darin, über die Suchfunktion im WKO-Firmen A-Z Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigungen der folgenden Fachbereich

zu finden, die ebenso befugt sich, den Unbedenklichkeitsnachweis auszustellen.

Über die Suche im Branchenbuch können Sie beispielsweise auch in der Detailsuche auf ihren Standort einschränken.