Informationen Befähigungsprüfung
Aktuelle Entwicklungen
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Mit 22. September 2022 ist die neue Ausbildungsverordnung für die psychosoziale Beratung in Kraft. In Zukunft bestehen mehrere Möglichkeiten, sich als Psychosoziale BeraterIn ausbilden zu lassen bzw. diese Tätigkeit selbstständig auszuüben.
Für alle bestehenden Mitglieder gibt es die Möglichkeit, sich auf den NQR-Level VI upzugraden und somit das staatliche Siegel „staatlich geprüfte psychosoziale BeraterIn zu führen. Dieses Siegel entspricht dem Abschluss eines Bachelorstudiums und ist diesem in der Wertigkeit gleichgestellt.
Mitglieder, die drei Jahre einen aufrechten Gewerbeschein haben, können eine erleichterte Befähigungsprüfung absolvieren.
Die Informationen und Unterlagen dazu finden Sie im Downloadbereich.
Die erste Befähigungsprüfung für die staatlich geprüfte psychosoziale Beratung findet an folgenden Terminen statt:
Schriftliche Prüfung:
Mo, 6.11.2023
08:00 – 14:00 Uhr
WIFI IBK, A311
Mündliche Prüfung:
20.-24.11.2023, C603
Jeweils von 09:00 – 12:00 und von 13:00 – 17:30
Meisterprüfung und Befähigungsprüfung
Alle Informationen zu Voraussetzungen, Modulen und Förderungen finden Sie hier
Online-Anmeldung zur Befähigungsprüfung „staatlich geprüfte(r) psychosoziale BeraterIn"
Personen, die eine dreijährige, uneingeschränkte Selbständigkeit im Bereich des Gewerbes der „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“ nachweisen, können die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Lebens- und Sozialberatung ablegen, wobei das Modul 1 angerechnet wird. (§ 10. der Befähigungsprüfungsordnung des Fachverbandes PERSONENBERATUNG UND PERSONENBETREUUNG über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Lebens- und Sozialberatung (PSYCHOSOZIALE BERATUNG)