
Meisterprüfung und Befähigungsprüfung
Alle Informationen zu Voraussetzungen, Modulen und Förderungen
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Neben den freien gibt es auch reglementierte Gewerbe, zu deren Ausübung man einen Befähigungsnachweis braucht. In einem Handwerk ist das vorrangig die Meisterprüfung, in anderen reglementierten Gewerben die Befähigungsprüfung.
Ab dem 18. Lebensjahr können Personen die Meister- oder Befähigungsprüfung ablegen. Eine fachlich spezifische Ausbildung ist dafür nicht unbedingt notwendig. Der Zugang zur Gewerbeausübung kann auch über einen individuellen Befähigungsnachweis erfolgen, dann ist keine Prüfung abzulegen. Die Meisterprüfung ist keine verpflichtende Voraussetzung zur Eröffnung eines Betriebes.
Prüfungsordnungen für Handwerke und reglementierte Gewerbe
Die Gestaltung der Prüfungsordnungen für Handwerke und sonstige reglementierte Gewerbe obliegt den jeweiligen Fachorganisationen der WKÖ. Bei den meisten dieser Gewerbe ist die Meisterprüfung oder die Befähigungsprüfung als eine Variante des Gewerbezugangs vorgesehen.
Meisterprüfung
Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt. Das WIFI bietet Kurse für alle Meisterberufe, die es gibt.
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil (Modul 3 wird durch bestimmte in der Prüfungsordnung genannte Studienrichtungen, Fachhochschul-Studiengänge oder berufsbildende höheren Schulen* ersetzt)
- Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung
- Unternehmerprüfung oder Ersatz der Unternehmerprüfung
Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf zur Meisterprüfung antreten.
Befähigungsprüfung
Für eine große Anzahl von reglementierten Gewerben kann der Gewerbezugang ebenfalls in einer Prüfung (Befähigungsprüfung) bestehen. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf zur Prüfung antreten.
Prüfungskommissionen
Nicht für jedes Gewerbe ist in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen. In welchem Bundesland welche Prüfung durchgeführt wird sehen Sie in dieser Liste.
Prüfungsgebühren
Die Gebühren sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) geregelt.
Der Prüfungskandidat hat die Kosten für die zur Durchführung der fachlichen Arbeiten benötigten Materialien zu tragen. Für die Benützung der Werkstätten können anteilige Kosten anfallen.
Vorbereitungskurse
Vorbereitungskurse sind freiwillig und werden für einige Prüfungen von den Landesinnungen der Landeskammern angeboten. Für welche Prüfung ein Vorbereitungskurs angeboten wird, können Sie bei der zuständigen Landesinnung oder der Bundesinnung erfragen. In vielen Bundesländern bieten auch die Wirtschaftsförderungsinstitute der Landeskammern (WIFI) Vorbereitungskurse an.
Förderungen
Die Richtlinien, wer, wann und wofür Anspruch auf eine Förderung hat, sind individuell geregelt. Es gibt Förderungen des Bundes, des Landes, einer Gemeinde oder der EU. Abgewickelt werden diese Förderungen über verschiedene Organisationen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Meisterprüfungsstelle. Die WKO bietet mit der eine umfassende Übersicht und die Möglichkeit, gezielt nach Förderungen zu suchen.
Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und Gütesiegel „staatlich geprüft“
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.
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