Zum Inhalt springen
Tischler und Holzgestaltende Gewerbe, Landesinnung

Verschiebung bei Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten

Halbjährige Verschiebung der Reform

Lesedauer: 1 Minute

13.03.2023

Die für 1.1.2021 geplante Angleichung wird um ein halbes Jahr auf 1.7.2021 verschoben.

Die Verlängerung der Kündigungsfristen für Arbeiter ist auf Beendigungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Rechtslage ab 1.7.2021 (pdf)

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Aus der Praxis: Das zweite Leben des Tischlerfensters
    Weiterlesen
  • Stopp den Bürokratie-Irrsinn! Das österreichische Gewerbe und Handwerk fordert einen Bürokratiestopp
    Die Innung der Tischler und Holzgestalter fordert Bürokratie-Stopp
    Weiterlesen