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Detailansicht verschiedener Gemüsesorten wie Tomaten, Lauch, Karotten und Paprika auf weißem Untergrund
© Alexander Raths | stock.adobe.com
Obst- und Gemüsehandel

Marktinformationen des Handels mit Obst und Gemüse

National und internationale Informationen rund um den Handel mit Obst und Gemüse

Lesedauer: 2 Minuten

Nationale Informationen

AgrarMarkt Austria

Statistik Austria

Schulobst- und -gemüseprogramm

Das Schulobstprogramm ist ein mit EU-Gemeinschaftsmittel kofinanziertes Programm mit dem Ziel, den geringen Obst- und Gemüseverzehr von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu erhöhen.

Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus)

Das Österreichische Lebensmittelbuch (ÖLMB) dient zur Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren. Rechtlich gesehen ist es als "objektiviertes Sachverständigengutachten" einzustufen.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Internationale Informationen

Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission

EUROPATAT (Verband des europäischen Kartoffelhandels)

EUROPATAT vereinigt alle nationalen Kartoffelhandelsverbände und private Unternehmen aus ganz Europa. Das Bundesgremium des Agrarhandels ist Mitglied bei EUROPATAT. Durch die intensive internationale Zusammenarbeit kann das Bundesgremium seine Mitglieder laufend zu aktuellen Themen informieren und die österreichischen Interessen vertreten.
Die Webseite "EUROPATAT“ bietet allen Saat- und Lagerkartoffelhändlern die Möglichkeit, sich aktiv über Themen des Kartoffelhandels zu informieren.

RUCIP (Inter-europäische Regeln für den Kartoffelhandel)

Das "RUCIP European Committee“ erstellt seit 1964 Regeln für die Rahmenbedingungen für den Handel mit Kartoffeln innerhalb Europas. Das Komitee setzt sich aus den europäischen Verbänden des Kartoffelhandels, der Kartoffelverarbeiter und der Genossenschaften zusammen. Im März 2012 wurde eine Version, die sogenannten "RUCIP Rules 2012“ veröffentlicht. Diese gelten für alle nach dem 1. März 2012 abgeschlossenen Verträge, die sich auf RUCIP beziehen. Sie sind ein bewährtes Instrument zur Sicherung fairer Marktbedingungen und bieten durch ihre Schieds- und Schlichtungsverfahren eine schnelle und kostengünstige Alternative zu gerichtlichen Verfahren.

Das Deutsche RUCIP-Komitee stellt nunmehr die neue Fassung der europäischen RUCIP-Bedingungen 2025  (Rules and Practices of the Inter-European Trade in Potatoes) - erstmals in deutscher Sprache - vor. Damit steht allen Marktteilnehmern im deutschsprachigen Raum eine praxisnahe, verständliche und moderne Grundlage für den Kartoffelhandel in Europa zur Verfügung.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 wurden die RUCIP-Bedingungen grundlegend überarbeitet und an aktuelle rechtliche sowie marktbezogene Entwicklungen angepasst. Zu den zentralen Neuerungen zählen:

  • eine klare, anwenderfreundliche Struktur,
  • mehr Transparenz in den Schiedsverfahren,
  • eine stärkere Anpassung an EU-Pflanzengesundheitsvorschriften,
  • sowie eine überarbeitete Beitrags- und Gebührenordnung. 

Mehr über RUCIP und die aktuellen RUCIP-Regeln als Download 

Stand: 08.10.2025