Vorsicht bei Musik auf Social Media: Das Abmahnrisiko für Unternehmen
Das müssen Unternehmen wissen
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Wer als Unternehmer:in Kurzvideos auf Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube nutzt, bewegt sich urheberrechtlich oft auf dünnem Eis. Musikstücke sind als Werke urheberrechtlich geschützt. Einem Dritten ist die Nutzung des Musikstücks in der Regel erst gestattet, wenn mit dem Urheber eine Nutzungsvereinbarung gemacht wurde.
Die „Privat-Falle“: Warum Business-Accounts andere Regeln haben
Die Nutzung der plattforminternen Musikbibliotheken unterliegt je nach Kontotyp völlig unterschiedlichen Bedingungen. Während Privatpersonen und Creator meist aus dem vollen Katalog schöpfen können – inklusive aktueller Chart-Hits –, ist das Repertoire für Unternehmens-Accounts stark limitiert.
- Die Einschränkung bei Business-Konten: Firmenprofile haben auf Plattformen wie Instagram oft nur Zugriff auf die sogenannte „Meta Sound Collection“ oder ähnliche Archive. Diese enthalten primär lizenzfreie oder weniger bekannte Titel. Der Hintergrund: Die Pauschalverträge, welche die Plattformen mit Musiklabels abschließen, decken in der Regel nur die private Unterhaltung ab, nicht aber die kommerzielle Verwertung.
Wann wird es „kommerziell“? Die Grauzone
Ein häufiger Trugschluss ist, dass die Nutzung eines Privat-Accounts automatisch vor Urheberrechtsansprüchen schützt. Die Rechtsprechung blickt hier weniger auf die Kontoeinstellungen, sondern auf die tatsächliche Intention des Contents:
- Fließende Übergänge: Die Abgrenzung zwischen Hobby und Gewerbe ist oft schwierig. Indizien für eine kommerzielle Nutzung sind beispielsweise Produktempfehlungen, Hinweise auf Dienstleistungen, Sponsorings oder eine überdurchschnittlich hohe Reichweite.
- Misch-Accounts als Risiko: Wenn Unternehmer über ihr privates Profil auch nur gelegentlich Einblicke in den Arbeitsalltag geben, neue Produkte vorstellen oder Angebote bewerben, wird der gesamte Kanal rechtlich oft als gewerblich eingestuft. In diesem Fall greifen die privaten Lizenzvereinbarungen der Plattform nicht mehr.
- Eindeutigkeit bei Marken-Kanälen: Sobald Content über einen offiziellen Firmen- oder Marken-Account ausgespielt wird, liegt zweifelsfrei eine kommerzielle Nutzung vor. Hier dürfen ausnahmslos nur Titel verwendet werden, für die ausdrücklich eine gewerbliche Lizenz vorliegt.
Der Mythos der 15-Sekunden-Regel
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Ausschnitte unter 15 Sekunden „frei“ seien. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei lediglich um eine Grenze für automatisierte Upload-Filter (gemäß der EU-Urheberrechtsrichtlinie). Sie schützt jedoch nicht vor einer individuellen Abmahnung durch den Urheber. Auch ein nur 5-sekündiger Chart-Hit kann ohne die nötigen Synchronisationsrechte eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Praxis-Guide: So schützen Sie sich vor teuren Abmahnungen
Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Unternehmen proaktiv handeln. Hier sind die wichtigsten Schritte für den sicheren Umgang mit Audio-Content:
1. Bestandsaufnahme und Korrektur
Haben Sie bereits Clips mit geschützter Musik veröffentlicht? Die sicherste Lösung ist das „Clean-Up“-Prinzip: Entfernen Sie die Audiospur betroffener Videos (falls möglich) oder löschen Sie diese komplett. Sie können das Videomaterial anschließend mit lizenzfreier Musik unterlegen und neu hochladen.
2. Vorsicht bei externen Grafik-Tools
Verlassen Sie sich nicht blind auf Plattformen wie z.B. Canva Pro. Auch wenn dort Musik zur Verfügung gestellt wird, müssen Sie in den jeweiligen Lizenzdetails prüfen, ob diese Freigabe auch die spezifische gewerbliche Nutzung auf Social Media abdeckt. Oft gelten die Lizenzen nur für bestimmte Kanäle oder private Projekte.
3. Das Verbot des „Plattform-Hoppings“
Ein häufiger Fehler: Musik aus der Meta-Bibliothek wird in einem Video verwendet, das anschließend eins zu eins auf TikTok oder YouTube geteilt wird.
Wichtig: Die Lizenzen der Plattform-Bibliotheken (z. B. Meta Sound Collection) gelten exklusiv für die jeweilige App. Eine plattformübergreifende Nutzung ist ohne separate Rechteerwerbung untersagt.
4. Die Hürde der Synchronisationsrechte
Warum ist die Nutzung von Welthits so problematisch? Sobald Musik mit Bildern kombiniert wird, greift das sogenannte urheberrechtliche Synchronisations- bzw. Herstellungsrecht. Dies bedeutet, dass die Rechte für die gewerbliche Nutzung direkt beim Musikverlag oder dem Label eingeholt werden müssen. Beachten Sie: diese werden nicht von der AKM vergeben. Da dies für KMU kaum praktikabel ist, sollten Unternehmen auf Alternativen setzen.
5. Rechtssichere Alternativen
- Nutzen Sie ausschließlich Musikbibliotheken, die explizit für Business-Accounts freigegeben sind (z. B. Meta Sound Collection) oder erwerben Sie diese auf Plattformen, die lizenzierte Musikbibliotheken anbieten.
- Plattformübergreifendes Verbot: Achtung! Musik, die Sie legal für ein Instagram-Reel genutzt haben, darf nicht zwingend einfach in denselben Clip auf TikTok oder YouTube übernommen werden. Jede Plattform hat eigene Lizenzbedingungen.
- Lizenzfreie Quellen: Nutzen Sie externe Anbieter für lizenzfreie Musik, achten Sie dabei aber penibel darauf, dass die Lizenz ausdrücklich die „kommerzielle Nutzung in Social Media“ erlaubt.