Online Handels-Plattformen
Was ist zu beachten?
Lesedauer: 3 Minuten
Was versteht man unter einem Online-Marktplatz?
Bei einem Online-Marktplatz handelt es sich um eine Internet-Plattform, auf der Handel in elektronischer Form entweder B2C oder B2B betrieben wird. Im Gegensatz zu klassischen Webshops können Nutzer bei Online-Markplätzen Produkte von unterschiedlichen Anbietern erwerben. Für den Verkauf auf einem Online-Marktplatz müssen Händler kein eigenes Shopsystem aufbauen und können die Kundenfrequenz auf dem Marktplatz nutzen.
Welche Vor- und Nachteile bringt der Vertrieb über Online-Marktplätze mit sich?
Vorteile
- Neue Zielgruppen werden angesprochen
- Sofortige Verfügbarkeit
- Erhöhung der Reichweite
- Multi-Channel-Marketing möglich (eigener Webshop & Marktplatz)
- Konzentration auf Kernkompetenz durch geringeren Verwaltungsaufwand
- Einfachere Handhabung
Nachteile
- Gebühren/Provisionen
- Abhängigkeit vom Marktplatzbetreiber
- Geringere Flexibilität
- Geringe Gestaltungsmöglichkeiten
- Preisdruck durch Mitbewerb
- Gefahr, dass man sich für die falsche Plattform entscheidet
Wie sieht es mit der Haftung beim Vertrieb über Online-Marktplätze aus?
In der Regel stellt der Online-Marktplatz den Händlern nur den Rahmen zur Verfügung (rechtlich und funktional) und zumeist wird der Händler und nicht der Plattformbetreiber Vertragspartner des Kunden (Host-Provider und nicht Content-Provider). Dies führt dazu, dass der Händler für die erstellten Inhalte verantwortlich ist und dem Kunden gegenüber vertragsrechtlich haftet, insbesondere im Rahmen der Gewährleistung, aber auch für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen (Informationspflichten, Widerrufsbelehrung, etc.). Die Händler sind im Hinblick auf die technischen Gestaltungsmöglichkeiten auf die Gegebenheit des Online-Marktplatzes angewiesen. Es gilt daher zu prüfen, ob der ausgewählte Online-Marktplatz auch tatsächlich die funktionalen Voraussetzungen für die Erfüllung rechtlicher Bestimmungen bietet.
Auch Dritten gegenüber (z.B. für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos) ist primär der Händler selbst verantwortlich. Der Plattformbetreiber kann dafür unter Umständen zusätzlich von Dritten belangt werden, wird sich aber in vielen Fällen auf die Haftungserleichterungen des E-Commerce-Gesetzes (siehe § 13 ECG) berufen.
Was ist beim Vertrieb über Online-Marktplätze zu beachten?
- Wer ist der Betreiber des Online-Marktplatzes?
- Spricht der Marktplatz meine Zielgruppe an und eignen sich meine Produkte für diesen Online-Marktplatz?
- Welche Mitbewerber sind am Online-Marktplatz vertreten?
- Welche derzeitigen oder zukünftigen Geschäftspartner sind auf dem Marktplatz präsent?
- Wie hoch ist die Anzahl der Händler, die aktuell am Online-Marktplatz vertreten sind?
- Wie viele Produkte sind gelistet?
- In welche Länder ist der Versand möglich?
- Welche Dienstleistungen (E-Mail-Accounts, etc.) werden vom Marktplatz zur Verfügung gestellt?
- Welche Werbemöglichkeiten werden vom Marktplatz angeboten?
- Wird ein Kundensupport bereitgestellt?
- Wird ein Logistiksystem oder ein Logistikpartner bereitgestellt?
- Ist der Händler an das bereitgestellte Logistiksystem oder den Logistikpartner gebunden?
- Wie sehen Zahlungs- und Lieferbedingungen aus?
- Welche Einrichtungsgebühren fallen an?
- Welche Grundgebühren sind zu bezahlen?
- Wie hoch sind die Verkaufsprovisionen?
- Welche sonstigen Kosten fallen an?
- Wie sind die Auszahlungsmodalitäten geregelt?
Rechtliche Bestimmungen
Wenn der ausgewählte Online-Marktplatz den entsprechenden Rechtsrahmen und die technischen Voraussetzungen für die Erfüllung rechtlicher Bestimmungen nicht bietet, raten wir dringend davon ab, über diesen Marktplatz die Produkte zu vertreiben!
- Wie erfolgt die technische und organisatorische Anbindung?
- Welche Schnittstellen zu weiteren Onlinevertriebskanälen, wie z.B. andere Marktplätze, dem eigenen Onlineshop und dem Warenwirtschaftssystem gibt es?
Weitere Infos der WKO zum Thema Plattformen
- Regularien für das Plattform-Ökosystem
- Marktüberwachungsverordnung
- Plattform-to-Business Verordnung (P2B-VO)
- Plattformhaftung in Österreich
- Omnibus-Richtlinie
- Plattformhaftung in Deutschland
Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.