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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Sustainable Finance: Ziele und Hintergründe

Nachhaltiges Finanzwesen im Versicherungswesen: Bedeutung und rechtliche Anforderungen

Lesedauer: 3 Minuten

21.09.2023

Bitte beachten Sie: Der Inhalt dieser Seite beruht auf dem FV-Newsletter Beitrag 4/2019. Im Bereich "Sustainable Finance" werden in den nächsten Jahren noch eine Reihe von Maßnahmen zur Einrichtung eines nachhaltigen Finanzsystems erwartet. Der Fachverband wird daher dieses Dokument laufend überarbeiten und erweitern.

Bitte beachten Sie: Der Inhalt dieser Seite beruht auf dem FV-Newsletter Beitrag 4/2019. Im Bereich "Sustainable Finance" werden in den nächsten Jahren noch eine Reihe von Maßnahmen zur Einrichtung eines nachhaltigen Finanzsystems erwartet. Der Fachverband wird daher dieses Dokument laufend überarbeiten und erweitern.

1. Warum ist Sustainable Finance (Nachhaltiges Finanzwesen) in aller Munde?

2. Worum geht es bei Sustainable Finance?

3. Was sind die konkreten Ziele von Sustainable Finance?

4. Welche rechtlichen Schritte zur Umsetzung dieser Ziele wurden bereits gesetzt?

5. Wie ist der aktuelle Stand?


1. Warum ist Sustainable Finance (Nachhaltiges Finanzwesen) in aller Munde?

Angesichts der Auswirkungen des Klimawandels und der zunehmenden Ressourcenknappheit, mit denen die Menschheit weltweit konfrontiert ist, wird es mehrheitlich als erforderlich erachtet, einen Weg hin zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft einzuschlagen.

Grundlage bilden das Pariser Klimaabkommen 2016 und die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung.

Im März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen neuen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Zudem spielt Sustainable Finance auch im Rahmen der Europäischen Kapitalmarktunion (CMU) eine große Rolle.

2. Worum geht es bei Sustainable Finance?

Sustainable Finance (deutsch: Nachhaltiges Finanzwesen) bedeutet die Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Erwägungen bei Investitionsentscheidungen, um längerfristigen und nachhaltigen Wachstum zu erzielen. Diese Erwägungen werden als ESG-Faktoren bezeichnet - ESG steht für Umwelt, Sozial- und Governance-Faktoren.

  • Die Umweltfaktoren betreffen den Klimawandel und dessen Folgen.
  • Soziale Erwägungen können sich auf Fragen in Bezug auf Beschäftigungsverhältnisse beziehen.
  • Beide Faktoren sind in der Praxis des Öfteren miteinander verflochten.
  • Der Begriff Governance beschreibt die Art der Unternehmensführung bzw. der Managementstrukturen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen.

3. Was sind die konkreten Ziele von Sustainable Finance?

  • Mehr Kapital in nachhaltige Investitionen zu lenken;
  • Finanzielle Risikobewältigung aufgrund von Klimawandel, Ressourcenknappheit, Umweltzerstörung und sozialen Problemen zu stärken;
  • Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftswelt zu fördern.

4. Welche rechtlichen Schritte zur Umsetzung dieser Ziele wurden bereits gesetzt?

Verordnung über die Einrichtung eines Rechtsrahmens zur Förderung nachhaltiger Investitionen ("Taxonomie-Verordnung")

  • Eine Investition wird in der Verordnung als nachhaltig definiert, wenn sie mindestens zu einem von sechs in der Verordnung aufgeführten Umweltzielen beiträgt, sowie internationale soziale und arbeitsrechtliche Mindeststandards eingehalten werden. Zudem sollen technische Kriterien durch delegierte Rechtsakte festgelegt werden, die wesentliche Beiträge zu einem Umweltziel definieren bzw. erhebliche Beeinträchtigungen zu anderen Zielen darstellen.
  • Betroffen davon sind vor allem Finanzmarktteilnehmer (z.B. Versicherungsunternehmen). Sie haben die Taxonomie bei der Gestaltung ihrer Finanzprodukte anzuwenden.
  • Die Anwendbarkeit der Verordnung ist gestaffelt:
    Hinsichtlich der Ziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sollen die Transparenzpflichten bereits ab 1.1.2022, hinsichtlich der anderen Ziele erst ab 1.1.2023.

Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der RL (EU) 2016/2341 ("Offenlegungs-Verordnung")

Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 über CO2-arme Referenzwerte und solche mit günstiger CO2-Bilanz ("Referenzwerte-Verordnung")

  • Vergleichsmaßstäbe ("Benchmarks") für CO2-Bilanzen von Unternehmen sollen den Investoren mehr Informationen über den CO2-Fußabdruck von Investmentportfolios geben.
  • Diese Verordnung gilt seit 10. Dezember 2019.

Änderung der Delegierten Verordnungen zu MIFID II

Änderung der Delegierten Verordnungen zur IDD

Diese Änderungen sollen Ende 2021 veröffentlicht werden und ab dem 2. Quartal 2022 verbindlich sein.


5. Wie ist der aktuelle Stand?

Zum Zeitpunkt dieser Informationserstellung (Februar 2021) steht die Geltung der Offenlegungs-VO gerade bevor. Wie diesen Offenlegungsverpflichtungen in der Praxis nachzukommen ist, haben jetzt erst die Europäischen Aufsichtsbehörden in den sogenannten Regulatory Technical Standards (RTS) festgelegt und der Europäischen Kommission vorgelegt.

Es wird erwartet, dass die Kommission diese RTS innerhalb der nächsten 3 Monate befürworten wird. Die Aufsichtsbehörden haben zunächst vorgeschlagen, dass diese Vorgaben ab 1.1.2022 verbindlich sein sollen. Da die EU-Offenlegungs-VO aber bereits ab März anzuwenden ist, planen die Aufsichtsbehörden ein Schreiben herauszugeben, um bereits ab März eine effektive und gleichbleibende Geltung dieser Anforderungen sicherzustellen.

Dies ist nur ein Beispiel der zeitlich nicht durchdachten Durchführung der Umsetzungsmaßnahmen im Bereich Sustainable Finance. Ein weiteres Beispiel ist die Taxonomie-VO, die definiert, welche Investition nachhaltig ist. Sie wird erst am 1.1.2022 im Bereich Umwelt verbindlich, obwohl die Offenlegungs-VO, die besagt, dass über die Nachhaltigkeit der Investition informiert werden muss, bereits ab 10.3.2021 gilt.


Stand: Februar 2021