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Symbol Erfolge 2023 Energiekosten
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Unterstützung bei Energiekosten erreicht

So werden Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen des Energiepreisschocks unterstützt und der Kostendruck reduziert.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 11.01.2024
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Die interessenpolitischen Erfolge der Wirtschaftskammer Österreich im Jahr 2023 bei der Unterstützung im Bereich Energiekosten im Überblick.

Durch den Energiekostenzuschuss 2 und die Energiekostenpauschale (für den Förderzeitraum 2022) wurden auch 2023 die Unternehmen bei den Energiekosten unterstützt. Weiters wurde eine Garantie für die Energiekosten angeboten.

Die Entlastung aus dem Energiekostenzuschuss 2 für Energiekosten 2023 und der Energiekostenpauschale (Energiekosten 2022) beträgt etwa 2 Mrd. Euro (vorläufige Schätzung). Die Antragsfristen für die Unterstützungen sind bereits beendet.

Mit dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG) 2022 wurde eine langjährige Forderung der WKÖ erfüllt und die energieintensive Industrie im Rahmen des europäischen Beihilfenrechts entlastet. Das SAG ermöglicht die Förderung des mit einem CO₂-Preis belasteten Strompreises in der Höhe von maximal 75 % der Mehrkosten. Das Volumen für 2022 betrug rund 233 Mio. Euro.

  • Weitere notwendige Schritte: Eine Ausweitung für den Zeitraum 2023 bis 2030 ist erforderlich.

Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise wurden die Elektrizitäts- und Erdgasabgabe mit 1.5.2022 befristet auf das EU-Mindestbesteuerungsniveau gesenkt. Die Befristung wurde von Ende Juni 2023 auf Ende Dezember 2023 verlängert.

  • Das bringt eine Entlastung von 800 Mio. Euro pro Jahr.
  • Die Verlängerung für das gesamte Jahr 2024 wurde im Nationalrat beschlossen.

Zum 1.1.2024 sind im Mautrecht verpflichtende Vorgaben des EU-Rechts umzusetzen. Es ist gelungen, die wesentlichen Knackpunkte zu entschärfen. Die Tarifvalorisierung 2024 wird ausgesetzt. Dadurch entfällt die sonst eingetretene Erhöhung der Infrastrukturkostenmaut um 8,6 %. Bei der EU-rechtlich vorgegebenen CO₂-Bemautung erfolgt lediglich eine Teilanlastung der CO₂-Kosten sowie eine stufenweise und planbare Vorgangsweise.

  • Entlastung der betroffenen Betriebe 2024 bis 2029: rund 600 Mio. Euro
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