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Service Center Leseförderung

Förderrichtlinien des Service Centers Leseförderung für alle Bundesländer

Förderung für Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen

Lesedauer: 1 Minute

28.08.2025

Förderung des Service Centers für Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen nach Maßgabe vorhandener Mittel. 

Grundsätzliches zur Förderung

Lesungen werden vom Service Center für Leseförderung nur dann gefördert, wenn die Autorin/der Autor zeitgerecht schriftlich ausschließlich über das Service Center gebucht werden. Förderungswürdig sind nur Lesungen, die vom Service Center mit der Autorin/dem Autor vereinbart werden.

Lesereisen 

Von einer Lesereise wird dann gesprochen, wenn eine Autorin/ein Autor mindestens 3 aufeinander folgende Tage à 3 Lesungen von einer oder mehreren Buchhandlungen gebucht wird.

Honorar Autoren: € 180,00 exkl. USt. für max. 60 Kinder pro Lesung. Wird vom Buchhändler an die Autorin/den Autor bezahlt.

Förderung Honorar: € 70,00 pro Lesung. Wird vom Service Center nach Abschluss der Lesereise an die teilnehmenden Buchhandlungen refundiert.

Reisekosten Autoren: Bahnfahrt 2. Klasse, bei PKW-Anreise 0,25 € pro km.

Förderung Reisekosten*): Maximal € 160,00.
Der darüber hinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen. Die Nächtigung wird vom Buchhändler organisiert und bezahlt und wird vom Service Center nach Abschluss der Lesereise refundiert.
Etwaige Verpflegungskosten (z. B. Getränke während der Lesung) sind von den Buchhandlungen zu übernehmen.

Förderung Nächtigungskosten*): Maximal € 60,00 pro Nächtigung.
Der darüber hinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen. Die Nächtigung wird vom Buchhändler organisiert und bezahlt und wird vom Service Center nach Abschluss der Lesereise refundiert.
Etwaige Verpflegungskosten (z. B. Getränke während der Lesung) sind von den Buchhandlungen übernommen werden zu übernehmen.

Hinweis
Das Service Center für Leseförderung fördert insgesamt 15 Lesungen pro Mitgliedsbetrieb pro Jahr!

Wird von anderen Stellen für dieselben Lesungen eine Förderung gewährt, so ist das Service Center für Leseförderung umgehend davon in Kenntnis zu setzen.

*) Bei Anreise der Autorin/des Autors am Vortag des 1. Lesetages ist die Nächtigung der Autorin/des Autors durch den Buchhändler zu bezahlen und wird vom Service Center ebenfalls gefördert.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten der Fachgruppen. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Fachgruppe Buch- und Medienwirtschaft in Ihrem Bundesland:

Burgenland | Kärnten | Niederösterreich | Oberösterreich

Salzburg | Steiermark | Tirol | Vorarlberg | Wien

Achtung

Der Förderantrag muss spätestens binnen 6 Monaten nach Abschluss der Lesungen im Service Center einlangen. 

Hinweis
Die Förderbeiträge des Service Centers Leseförderung sowie der jeweiligen Fachgruppen erfolgen "brutto für netto", da die Wirtschaftskammern keine USt. verrechnen und ausweisen können.
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