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Karte und Fahne von Oberösterreich
© Robert Biedermann | stock.adobe.com
Service Center Leseförderung

Lesereisen Oberösterreich Frühjahr 2026

Autor:innen, Termine, Förderungen und Stornobedingungen

Lesedauer: 1 Minute

19.11.2025

Für das Frühjahr 2026 organisieren wir für den Buchhandel wieder Lesereisen mit Kinder- und Jugendbuchautor:innen in ganz Österreich.

In Oberösterreich können Sie folgende Kinder- und Jugendbuchautor:innen aus dem Pool des Service Centers für eine Lesereise mit beiliegenden Anmeldeformularbuchen:

Autor:innenTermine
Auer Christine 04.03.-06.03. und 20.05.-22.05.
Ebbertz Martin 08.06.-12.06.
Hauck Thomas 20.04.-22.04.
Jungwirth Andreas 02.02.-06.02. und 02.03.-06.03. und 13.04.-16.04.
Karch Stefan 09.06.-11.06.
Kleinszig Bettina 09.02.-12.02. und 21.04.-24.04.
Sagmeister Sabina 23.03.-27.03. und 08.06.-12.06.
Sigg Stephan 28.01.-30.01. und 05.05.-07.05.
Walenta Astrid 02.03.-04.03. und 16.03.-18.03.

Im Autor:innen-Pool finden Sie alle Autor:innenporträts nach Namen, Schultyp/Zielgruppe und Region sortiert.

Das Honorar für die Autor:innen beträgt einheitlich € 180,00 exkl. USt pro Lesung (1 Lesung = 1 Schulstunde = ca. 50 Min.) und ist von der Buchhandlung zu begleichen.

Förderungen nach Maßgabe vorhandener Mittel

Folgende Förderrichtlinien gelten, wenn Autor:innen mindestens 3 aufeinanderfolgende Tage à 3 Lesungen von einer oder mehreren Buchhandlungen gebucht wird:

Förderung Honorar*): € 70,00 pro Lesung.

Reisekosten Autor:in: Bahnfahrt 2. Klasse, bei PKW-Anreise € 0,21 pro km.

Förderung Reisekosten*): Maximal € 160,00. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.

Förderung Nächtigungskosten*): Maximal € 60,00 pro Nächtigung. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.

Das Service Center fördert max. 15 Lesungen pro Jahr pro Mitgliedsbetrieb (ohne Filialbetriebe).

*) Weitere Details finden Sie in unseren Förderrichtlinien.

Stornobedingungen

Für den Fall, dass vom Service Center (SC) bereits bestätigte Lesungen vom Buchhändler abgesagt werden, sind etwaige Reisekosten (Bahn-, bzw. Flugticket) direkt mit den Autor:innen abzurechnen. Auch werden entstandene Kosten nicht gefördert. Das SC übernimmt keine Haftung.

Hinweis: Wird von anderen Stellen für dieselben Lesungen eine Förderung gewährt, so ist das Service Center für Leseförderung umgehend davon in Kenntnis zu setzen.

Anmeldung

Senden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens Freitag, 30. Jänner 2026 mittels Online-Anmeldeformular. Ihre Anmeldung wird nach Einlagen berücksichtigt (Datum, Uhrzeit).