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Detailansicht einer Kassalade gefüllt mit Euromünzen und Euroscheinen
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Barumsatzverordnung

Verordnung zur Erleichterungen bei der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für bestimmte Barumsätze

Lesedauer: 1 Minute

22.10.2025

Die Barumsatzverordnung ist seit dem 1. Jänner 2016 in Kraft. Sie ist die Nachfolgeverordnung der Barbewegungsverordnung und regelt die Ausnahmen für die vereinfachte Losungsermittlung, die nun eingeschränkt ist auf Umsätze in Freien bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro, Automaten, wenn der Einzelumsatz 20 Euro nicht übersteigt, "kleine Vereinsfeste" bzw. wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Körperschaften. Des weiteren sind Erleichterungen für Onlineshops und "mobile Gruppen" vorgesehen. 

Gesamte Rechtsvorschrift für Barumsatzverordnung


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