Nachschau: Webinar zur Ambulanten Diagnosencodierung
Umsetzung ambulante Diagnosecodierung in Ambulatorien
Lesedauer: 1 Minute
Aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gilt ab 1. Juli 2026 in Österreich eine bundeseinheitliche Verpflichtung zur Übermittlung von ICD-10-codierten Diagnosen im extramuralen Bereich. Selbständige Ambulatorien – sowohl mit als auch ohne SV-Vertrag sind somit verpflichtet, Diagnosen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach ICD-10 zu codieren und zu übermitteln.
Am 17.3.2026 veranstaltete der Fachverband Gesundheitsbetriebe gemeinsam mit der Gesundheit Österreich GmbH ein Webinar zur Umsetzung der ambulanten Diagnosecodierung in Ambulatorien.
Hier finden Sie die die präsentierten Folien:
- Datenlieferung für Leistungserbringende mit Kassenvertrag
- Ambulante Diagnosencodierung und Ambulatorien
- e-Health Codierservice
Die Beantwortung der FAQ sowie die Aufzeichnung des Webinars befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Sobald uns die Unterlagen von der Gesundheit Österreich GmbH übermittelt werden, können Sie diese hier abrufen.
Fragen
Sollten weiters Fragen offene zur Umsetzung der Diagnosecodierung in Ambulatorien offen sein, so richten Sie diese bitte an:
AMBCO-Hotline@gesundheitsministerium.gv.at