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Neue Vorschriften zur Winterausrüstung für Kraftomnibusse in Frankreich

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Frankreich führt neue Vorschriften zu der Winterausrüstung für Kraftomnibusse ein.

In einigen Bergregionen gilt ab 01.11.2021 die Pflicht zur Verwendung von Rutschschutzvorrichtungen oder Winterreifen.   

Zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie der Vermeidung von Blockaden in Berggebieten, gelten ab dem 01. November 2021 in einigen Gebirgsregionen Frankreichs, neue Regelungen für die Winterausrüstung. Diese neuen Vorschriften gelten in der Winterperiode vom 01. November bis 31. März in jedem Jahr.  

Bei den betroffenen Gebieten handelt es sich um:

  • Alpen
  • Korsika
  • Zentralmassiv
  • Jura
  • Pyrenäen
  • Vogesen 

Für Kraftomnibusse (Typ M2, Typ M3) gilt: 

Das Fahrzeug kann mit mindestens zwei Schneeketten (oder anderen gleichwertigen Rutschschutzvorrichtungen) oder mit mindestens 4 Winterreifen ausgestattet sein, die auf mindestens zwei gelenkten Rädern und mindestens zwei angetriebenen Rädern montiert sind. Wenn das Fahrzeug mehr als eine Lenkachse hat, sind dies die Lenkräder der Hauptlenkanlage. 

Als abnehmbare Ketten sind entweder Metallketten oder textile „Schneesocken“ genehmigt.

Winterreifen im Sinne des Dekrets sind Reifen mit der Bezeichnung "3PMSF" (3 Peak Mountain Snow Flake), die durch die Kennzeichnung des "Alpensymbols" und eine der Markierungen "M+S", "M.S" oder "M&S" erkennbar sind. Bis zum 1. November 2024 werden nur mit "M+S" gekennzeichnete Schneereifen geduldet.

4-Jahreszeiten-Reifen (4S, All Weather, All Season) haben keine gesetzliche Definition: Während der Übergangsregelung bis zum 1. November 2024 sind Allwetterreifen mit dem Stempel "3PMSF" oder mindestens "M+S" akzeptiert. 

Fahrzeuge mit Spike-Reifen sind von der Ausrüstungspflicht befreit. 

Das Verkehrszeichen B26 (derzeitiges Zeichen) weist weiterhin darauf hin, dass auf schneebedeckten Straßen auch außerhalb der Wintersaison das Tragen - und nicht nur das Mitführen - von Ketten vorgeschrieben ist.

Zu beachten sind ebenfalls die zwei neuen Schilder, die den Beginn und das Ende der Zonen aufzeigen. 

Eine Grafik der betroffenen Gebiete sowie die neuen Verkehrszeichen finden Sie auf der Website der französischen Regierung

Stand: 07.09.2021

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