Autobus

Förderung Emissionsfrei Busse und Infrastruktur 2021 bis 2026 (EBIN)

1. Ausschreibung gestartet - Projekte können bis 27.4.2022 eingereicht werden.

Lesedauer: 3 Minuten

Mit 16.2.2022 ist die 1. Ausschreibung im neuen Förderprogramm „EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“ mit einem Budget von 70 Millionen Euro gestartet. Gefördert wird der Umstieg von Busflotten im öffentlichen Personenverkehr auf emissionfreie Antriebe, finanziert aus Mitteln des "NextGenerationEU"-Programmes. Projekte können bis 27.4.2022 eingereicht werden.

Zur EBIN-Ausschreibung

Link zum FFG-Newsletter


Hintergrund: 

Ziel ist es, den Anteil emissionsfreier Busse im ÖPNV drastisch zu steigern. So sollen bis zum zweiten Quartal 2026 mindestens 682 aller im innerösterreichischen Linienverkehr im Einsatz befindlichen Busse auf emissionsfreie Busse umgestellt und die für den Betrieb notwendigen Infrastrukturen installiert worden sein. Durch eine Umstellung von derzeit fossil betriebenen Bussen auf emissionsfreie Antriebe, also Elektrobusse, Oberleitungsbusse oder Busse mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb und gleichzeitigem ausschließlichen Einsatz von erneuerbarer Energie können die Emissionen drastisch gesenkt werden.

 

Ziel des Förderprogramms: 

Das Förderprogramm trägt zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Ressourcenschonung bei. Gleichzeitig werden weitere maßgebliche Umwelteffekte im Bereich der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes erreicht. Die Planung und der Aufbau der zugehörigen Infrastruktur wirken sich dabei positiv auf die Beschäftigung aus.

 

Das Programm stellt einen maßgeblichen Eckpfeiler zur Erreichung der Klimaschutzziele für den Verkehrssektor in Österreich dar und soll die österreichische Verkehrswirtschaft – auch vor dem Hintergrund der verbindlichen Regelungen der Clean Vehicle Directive (CVD) – in optimaler Weise unterstützen.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert wird der wirtschaftliche Eigentümer der Investition (Busbetreiber, Infrastrukturbetreiber, Poolgesellschaften). Die Antragsteller müssen alle bei Fördervergaben üblichen Formalvoraussetzungen erfüllen. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Bussen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Förderbar sind Kosten die mit den Projektzielen (Umstellung der Flotte auf emissionsfreie Busse und Ladeinfrastruktur) in Zusammenhang stehen.

 

Was ist förderbar?

1. Fahrzeuge:

  • 80% der Investitionsmehrkosten für die Anschaffung emissionsfreier Busse (Neufahrzeuge, Tageszulassungen) im öffentlichen Personenverkehr.

2. Infrastruktur:

  • 40% der Netto-Anschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs- und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur
  • Es muss ein unmittelbarer räumlicher / technischer Zusammenhang zur Anschaffung von emissionsfreien Bussen bestehen (die Anschaffung von Betankungsinfrastruktur ohne die Anschaffung von Fahrzeugen ist NICHT förderbar)
  • Planungs- und Umsetzungskosten sind nachzuweisen durch:
    • Lieferantenrechnungen
    • Drittleisterrechnungen

3. Leasingvarianten, bei denen sich das Investitionsgut im wirtschaftlichen Eigentum des Leasingnehmers befindet.

 

Welche Typen von Fahrzeugen werden gefördert?

  • Batterie-elektrische Busse (Batteriebusse), die ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug rein elektrisch angetrieben werden.
  • Oberleitungsbusse (O-Busse), die ihren Fahrstrom mittels Stromabnehmern aus einer über der Fahrbahn gespannten Oberleitung beziehen. Zur Überbrückung oberleitungsfreier Strecken müssen sie ebenfalls ausschließlich emissionsfrei angetrieben werden (batterie-elektrisch).
  • Busse mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb (H2-Busse) die ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug angetrieben werden.

 

Welche Kosten für Infrastruktur werden gefördert?

  • Planungskosten des Gesamtkonzeptes (Drittleisterkosten)
  • Planung und Errichtung von Ladestellen / H2 Tankstellen inkl. der erforderlichen Baumaßnahmen im unmittelbaren Umfeld
  • Planung und Errichtung von Oberleitungsinfrastruktur
  • Planung und Umsetzung von Um- und Neubauten von Depots / Garagen / Werkstätten, soweit im Speziellen für den Betrieb von emissionsfreier Fahrzeuge erforderlich.
  • durch die neue Antriebstechnologie induzierter Schulungsaufwand (Lenker*innen, Mechaniker*innen…)

 

Ablauf der Antragstellung

  • Ausschreibungen ab dem 1. Quartal 2022
  • Erstellung einer Projektskizze durch den Antragsteller bzw. das antragstellende Konsortium
  • Kontaktaufnahme mit der FFG zum verpflichtenden Beratungsgespräch
  • Verpflichtendes Beratungsgespräch
  • Antragstellung bei FFG (online im eCall)
  • Die zum jeweiligen Einreichstichtag vorliegenden Förderanträge werden nach einem wettbewerblichen Verfahren im Zuge einer Jurysitzung bewertet
  • Förderempfehlungen an das BMK
  • Förderentscheidung durch das BMK (Zusage / Absage)

Informationen / Antragsstellung:

 

Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


Stand: 21.02.2022

Weitere interessante Artikel