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Ursprung

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Als Ursprung bezeichnet man die wirtschaftliche Staatszugehörigkeit von gehandelten Waren. Die Bestimmung der Staatszugehörigkeit von Waren ist erforderlich, um zu ermitteln, welche Zölle und Abgaben erhoben werden und welche sonstigen zollrechtlichen Beschränkungen gelten. 

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Stand: 30.03.2017