FAQs zur Wirtschaftskammer Tirol
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Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Wirtschaftskammerwahl in Tirol übersichtlich zusammengefasst.

Lesedauer: 13 Minuten

25.11.2024

Bei den Wirtschaftskammerwahlen geben die Mitglieder ihre Stimme(n) in der sogenannten „Urwahl“ ab. Das bedeutet, dass die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts direkt gewählt werden. Die Mitglieder der weiteren Kollegialorgane (Fachverbandsausschüsse, Spartenkonferenzen sowie Präsidium, Erweitertes Präsidium und Wirtschaftsparlament) werden gemäß dem Mandatsergebnis der Urwahl durch indirekte Wahlen (Besetzungen) bestimmt. Die Unternehmer wählen ihre Vertreter in jenen Fachgruppen (Fachvertretungen), in denen sie Mitglied sind. Zur Wahl stehen nicht Einzelpersonen, sondern die wahlwerbenden Gruppen, die bei einzelnen Fachgruppen Wahlvorschläge einbringen. Im Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Tirol sind als Wählergruppen vertreten: Wirtschaftsbund Tirol, Grüne Wirtschaft, Freiheitliche Wirtschaft, Fachliste der Tiroler Industrie, Tiroler Wirtschaft im Bereich der Banken und Versicherungen und UNOS. Bis zum 20. Jänner 2025, 12.00 Uhr, besteht die Möglichkeit zur Einbringung von Wahlvorschlägen. Diese werden dann am 4. Februar 2025 im Internet unter www.wko.at/wahl verlautbart. Der Wähler kann auf dem Stimmzettel den Namen eines bestimmten Bewerbers der von ihm gewählten Wählergruppe eintragen (Vorzugsstimme).  

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 25. November 2025 unter www.wko.at/wahl.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder von Fachgruppen oder Fachvertretungen, die in der Wählerliste der Wirtschaftskammer Tirol eingetragen sind. Jedes Mitglied hat je Fachgruppenmitgliedschaft ein Wahlrecht. Für jede Fachgruppe und Fachvertretung wird eine Wählerliste erstellt. Die Wählerlisten liegen im Wahlbüro, in den Fachgruppenbüros sowie in den Bezirksstellen zur Einsichtnahme auf. Dieser Liste sind alle Wahlberechtigten zu entnehmen. Einzelunternehmer üben das Wahlrecht persönlich aus. Juristische Personen oder sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bestimmen.

Ist die Mitgliedschaft eines Unternehmens zum Stichtag am 25. November 2024 ruhend gemeldet, besteht kein Wahlrecht, außer es wird bis zum 5. Dezember 2024, 17.00 Uhr ein Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission gestellt. 

Detaillierte Informationen (insbesondere über weitere Ausnahme- und Sonderregelungen) entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 25. November 2024 unter www.wko.at/wahl.

Bei Einzelunternehmen ist die Delegierung der Stimme an Mitarbeiter, Verwandte oder Bekannte nicht möglich! Die Stimme muss persönlich an einem der beiden Wahltage abgegeben werden. 

Juristische Personen oder sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bestimmen. Dazu ist eine entsprechende Vollmacht auszufüllen. Diese ist zur Wahl mitzubringen. 

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 25. November 2024 unter www.wko.at/wahl.

Ist die Mitgliedschaft eines Unternehmens zum Stichtag am 25. November 2024 ruhend gemeldet, besteht kein Wahlrecht, außer es wurde bis zum 5. Dezember 2024, 17.00 Uhr ein Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission gestellt. 

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 25. November 2025 unter www.wko.at/wahl.

Saisonbetriebe besitzen in der Regel ein aktives Wahlrecht und befinden sich bereits auf der Wählerliste. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung. Die vorläufigen Wählerlisten stehen ab der Kundmachung in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Tirol, Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck, in den Geschäftsstellen der Fachgruppen (Fachvertretungen) und in den Bezirksstellen während der Bürozeiten zur Einsichtnahme bereit.

Gewählt wird in Tirol am Mittwoch, 12. März und am Donnerstag, 13. März 2025. Alle Wahllokale sind an beiden Wahltagen von 07.30 bis 19.00 Uhr geöffnet. 

Darüber hinaus kann bereits vor den Wahltagen mit Wahlkarte gewählt werden:

Fordern Sie im Wahlbüro T 05 90 905-1530, F 05 90 905-51530, E wahl2025@wktirol.at den Wahlkartenantrag an. Dieses wird Ihnen – bereits vorausgefüllt - umgehend zugesandt. Ein Blankoformular (für Einzelfirmen oder für juristische Personen) können Sie unter www.wko.at/wahl downloaden. Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular können Sie bis einschließlich 3. März 2025 (bei postalischer Zustellung) die Wahlkarte im Wahlbüro anfordern. 

Die Wahlkarten werden voraussichtlich ab 7. Februar 2025 an die Antragsteller verschickt. Inhaber von Wahlkarten können ihr Wahlrecht unmittelbar nach Erhalt der Wahlunterlagen ausüben, indem die Wahlkarte samt Wahlkuvert und Stimmzettel rechtzeitig überbracht wird.

  • Die Wahlkarte kann bis zum 11. März 2025 im Wahlbüro in Innsbruck, am WIFI Innsbruck Campus oder in den Bezirksstellen in Reutte, Landeck, Imst, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel und Lienz abgegeben werden. An den zwei Wahltagen (12. März und 13. März) ist die Abgabe der Wahlkarte nur noch im Wahllokal möglich. Einzelunternehmer müssen die Abgabe persönlich durchführen, bei juristischen Personen ist es eine vom Unternehmen bevollmächtigte Person. 
  • Bei Stimmabgabe auf dem Postweg muss die Abgabe bzw. die Rücksendung der Wahlkarten bis spätestens 13. März 2025, 24.00 Uhr (einlangend) bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Tirol, erfolgen.  

Tipp: Wählen Sie in den Bezirksstellen

Das Wahlrecht kann zusätzlich in der Zeit von 13. Februar bis 11. März 2025 in der jeweiligen Bezirksstelle bzw. für die Mitglieder mit Standort Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land am WIFI Innsbruck Campus ausgeübt werden, indem dort die Wahlkarte beantragt und ausgestellt wird. Die ausgehändigte Wahlkarte kann vor Ort persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt und abgegeben werden. „Wählen in den Bezirksstellen“ ist eine Variante der Wahl mit Wahlkarte. 

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 25. November 2024 unter www.wko.at/wahl.

Alle Wahllokale sind an beiden Wahltagen von 07.30 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Insgesamt werden 97 Wahllokale (Zweigwahlkommissionen) eingerichtet. Jedes Mitglied ist einem Wahllokal zugeordnet. Sie können ihre Stimme trotz Ihrer Zuordnung zu einem bestimmten Wahllokal in jedem beliebigen Wahllokal in Tirol abgeben.
Nähere Informationen dazu finden Sie in Ihrer Wählerverständigung (Zusendung voraussichtlich ab Mitte Februar). Eine detaillierte Aufstellung der Wahllokale, gegliedert nach Bezirken, finden Sie in der Wahlkundmachung vom 25. November 2024 unter www.wko.at/wahl.

Sollten Sie bereits eine Wahlkarte übermittelt bekommen haben, Ihr Wahlrecht mittels dieser jedoch noch nicht ausgeübt haben, können Sie Ihre Stimme auch in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben.

Ja, das Wahlrecht sieht die Möglichkeit der Briefwahl mittels Wahlkarten vor. Bei gewünschter postalischer Zusendung der Wahlkarte können Sie bis spätestens 3. März 2025 im Wahlbüro (T 05 90 905-1530, F 05 90 905-51530, E wahl2025@wktirol.at) oder in einer Bezirksstelle der WK Tirol bzw am WIFI Innsbruck Campus einen Wahlkartenantrag anfordern. Dieser wird Ihnen – bereits vorausgefüllt - umgehend zugesandt. Firmen, juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bestimmen und den Antrag anschließend firmenmäßig (laut Firmenbuch) zu unterzeichnen. Einzelunternehmer brauchen den Antrag nur zu unterschreiben und die Art auszuwählen, wie sie die Wahlkarte bekommen möchten (Postversand oder persönliche Abholung im Wahlbüro). Anschließend muss der Wahlkartenantrag an das Wahlbüro der WK Tirol retourniert werden. Sie können Ihren Wahlkartenantrag (für Einzelfirmen oder für juristische Personen) auch online (mittels einer digitalen Signatur) unter wkwahl.tirol erstellen und direkt abschicken. 

Die Wahlkarten werden voraussichtlich ab 7. Februar 2025 an die Antragsteller verschickt. Inhaber von Wahlkarten können ihr Wahlrecht unmittelbar nach Erhalt der Wahlunterlagen ausüben, indem die Wahlkarte samt Wahlkuvert und Stimmzettel rechtzeitig überbracht wird.

  • Die Wahlkarte kann bis zum 11. März 2025 im Wahlbüro in Innsbruck, am WIFI Innsbruck Campus oder in den Bezirksstellen in Reutte, Landeck, Imst, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel und Lienz abgegeben werden. An den zwei Wahltagen (12. März und 13. März) ist die Abgabe der Wahlkarte nur noch im Wahllokal möglich. Einzelunternehmer müssen die Abgabe persönlich durchführen, bei juristischen Personen ist es eine vom Unternehmen bevollmächtigte Person. 
  • Bei Stimmabgabe auf dem Postweg muss die Abgabe bzw. die Rücksendung der Wahlkarten bis spätestens 13. März 2025, 24.00 Uhr (einlangend) bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Tirol, erfolgen.  

Tipp: Wählen Sie in den Bezirksstellen

Das Wahlrecht kann zusätzlich in der Zeit von 13. Februar bis 11. März 2025 in der jeweiligen Bezirksstelle bzw. für die Mitglieder mit Standort Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land am WIFI Innsbruck Campus ausgeübt werden, indem dort die Wahlkarte beantragt und ausgestellt wird. Die ausgehändigte Wahlkarte kann vor Ort persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt und abgegeben werden. „Wählen in den Bezirksstellen“ ist eine Variante der Wahl mit Wahlkarte. 

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 25. November 2024 unter www.wko.at/wahl.

Um mit Wahlkarte wählen zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Ausstellung der Wahlkarte beim Wahlbüro der Hauptwahlkommission (T 05 90 905-1530, F 05 90 905-51530, E wahl2025@wktirol.at), der Wirtschaftskammer Tirol (Fachgruppen, Abteilungen) oder einer Bezirksstelle der WK Tirol bzw am WIFI Innsbruck Campus stellen.  Der Wahlkartenantrag wird Ihnen – bereits vorausgefüllt - umgehend zugesandt. Sie können den Antrag auch online (wahlkartenantrag.wko.at) durchführen. Voraussetzung dafür ist ein WKO-Benutzerkonto für das jeweilige Unternehmen. Das Formular können dort ausschließlich die vom Unternehmen definierten Administratoren downloaden, die Unterschrift muss die/eine wahlberechtigte Person leisten. Sie verfügen noch über kein WKO-Benutzerkonto? Nähere Infos finden Sie unter WKO.at/benutzerverwaltung 

Haben Sie auf Ihrem Antrag eine postalische Zusendung der Wahlkarte gewünscht, wird Ihnen die Wahlkarte ab 7. Februar 2025 zugesendet. Möchten Sie die Wahlkarte lieber persönlich im Wahlbüro (Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck) oder in Ihrer Bezirksstelle bzw am WIFI Innsbruck Campus abholen, ist das ab 13. Februar bis zum 11. März 2025 möglich. 

Das Kuvert enthält einen oder mehrere Stimmzettel (abhängig von der Anzahl Ihrer Wahlrechte), die dazugehörigen Wahlkuverts (Stimmzettelkuverts) und ihre Wahlkarte. 

  1. Füllen Sie ihre(n) Stimmzettel aus.
  2. Legen Sie jeden Stimmzettel in das zugehörige Wahlkuvert (Stimmzettelkuvert).
  3. Geben Sie alle Wahlkuverts (Stimmzettelkuverts) in die Wahlkarte.
  4. Unterschreiben Sie die eidesstaatliche Erklärung auf der Rückseite der Wahlkarte. Ohne Unterschrift ist Ihre Stimme UNGÜLTIG.
  5. Verkleben Sie die Wahlkarte sorgfältig.
  6. Werfen Sie die Wahlkarte in den Briefkasten oder geben Sie sie in einer Bezirksstelle der WK Tirol oder direkt bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission (Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck) ab. 

Die postalische Rücksendung der Wahlkarten muss spätestens 13. März 2025, 24.00 Uhr (einlangend) bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Tirol erfolgen.

Die Wahlkarte kann bis zum 11. März 2025 im Wahlbüro in Innsbruck, am WIFI Innsbruck Campus oder in den Bezirksstellen in Reutte, Landeck, Imst, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel und Lienz abgegeben werden. An den zwei Wahltagen (12. März und 13. März) ist die Abgabe der Wahlkarte nur noch im Wahllokal möglich. Einzelunternehmer müssen die Abgabe persönlich durchführen, bei juristischen Personen ist es eine vom Unternehmen bevollmächtigte Person. 

Tipp: Wählen Sie in den Bezirksstellen

Das Wahlrecht kann zusätzlich in der Zeit von 13. Februar bis 11. März 2025 in der jeweiligen Bezirksstelle bzw. für die Mitglieder mit Standort Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land am WIFI Innsbruck Campus ausgeübt werden, indem dort die Wahlkarte beantragt und ausgestellt wird. Die ausgehändigte Wahlkarte kann vor Ort persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt und abgegeben werden. „Wählen in den Bezirksstellen“ ist eine Variante der Wahl mit Wahlkarte.

Wenn Sie an beiden Wahltagen nicht in Tirol sind, können Sie von der Möglichkeit der Wahlkartenwahl Gebrauch machen. Um mit Wahlkarte wählen zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Ausstellung der Wahlkarte beim Wahlbüro der Hauptwahlkommission (T 05 90 905-1530, F 05 90 905-51530, E wahl2025@wktirol.at) oder einer Bezirksstelle der WK Tirol bzw am WIFI Innsbruck Campus stellen. Der Wahlkartenantrag wird Ihnen – bereits vorausgefüllt - umgehend zugesandt. 

Alternativ dazu können Sie bereits in der Zeit von 13. Februar bis 11. März 2025 die Möglichkeit des „Wählen in der Bezirksstelle“ nutzen. In Ihrer jeweiligen Bezirksstelle bzw am WIFI Innsbruck Campus können Sie die Wahlkarte persönlich beantragen. Die Wahlkarte wird Ihnen unmittelbar vor Ort ausgestellt. Anschließend können Sie noch an Ort und Stelle von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Die Abgabe der Stimme(n) kann an den zwei Wahltagen in jedem beliebigen Wahllokal in Tirol (siehe Wählerverständigung) erfolgen. Die Abgabe der Stimme(n) in einem anderen Bundesland ist nicht möglich! 

Auch in diesem Fall bietet sich die Möglichkeit der Wahlkartenwahl an. Um mit Wahlkarte wählen zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Ausstellung der Wahlkarte beim Wahlbüro der Hauptwahlkommission (T 05 90 905-1530, F 05 90 905-51530, E wahl2025@wktirol.at) oder einer Bezirksstelle der WK Tirol bzw am WIFI Innsbruck Campus stellen. Der Wahlkartenantrag wird Ihnen – bereits vorausgefüllt - umgehend zugesandt. 

Alternativ dazu können Sie bereits in der Zeit von 13. Februar bis 11. März 2025 die Möglichkeit des „Wählen in der Bezirksstelle“ nutzen. In Ihrer jeweiligen Bezirksstelle bzw am WIFI Innsbruck Campus können Sie die Wahlkarte persönlich beantragen. Die Wahlkarte wird Ihnen unmittelbar vor Ort ausgestellt. Anschließend können Sie noch an Ort und Stelle von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Die Wirtschaftskammer-Organisation vertritt die Interessen der heimischen Wirtschaft. Je mehr Unternehmerinnen und Unternehmer zur Wahl gehen und damit zeigen, dass sie hinter ihrer Interessenvertretung stehen, desto stärker ist die Position der Wirtschaftskammer bei Verhandlungen mit Regierung und Sozialpartnern, um bestmögliche Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft zu erzielen. 

Details dazu erfahren Sie erfahren Sie unter www.wko.at/wahl.

Bereits am Freitag, dem 14. März 2025 wird es ein vorläufiges Wahlergebnis geben. Dieses wird im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert. Detaillierte Ergebnisse für die Fachgruppen und Fachvertretungen werden am selben Tag abends unter www.wko.at/wahl verlautbart.

Wirtschaftskammerwahlen finden alle fünf Jahre statt.

Die Ihnen zugesandte Wahlkarte beinhaltet ein Rücksendekuvert sowie einen oder mehrere Stimmzettel samt zugehörigem/n Stimmzettelkuvert(s) - je nach Anzahl von Wahlrechten. Das Wahlrecht kann bereits unmittelbar nach Erhalt dieser Wahlunterlagen ausgeübt werden: Füllen Sie den/die Stimmzettel aus und geben Sie diese(n) in das/die dafür vorgesehene(n) Stimmzettelkuvert(s). Legen Sie dann das/die Stimmzettelkuvert(s) in das Rücksendekuvert.  

ACHTUNG:

Vor dem Verschließen des Rücksendekuverts ist auf der Rückseite durch Ihre Unterschrift die persönliche Ausübung des Stimmrechts zu bestätigen!

Kleben Sie die Wahlkarte sorgfältig zu und geben Sie diese rechtzeitig zur Post, dass sie spätestens bis zum 13. März 2025, 24.00 Uhr bei der Hauptwahlkommission der Wirtschaftskammer Tirol eintrifft. Sie haben auch die Möglichkeit, dieses Kuvert bei der Hauptwahlkommission in Innsbruck, am WIFI Innsbruck Campus oder bei einer unseren Bezirksstellen persönlich bis zum 11. März 2025, während der Bürozeiten, abzugeben.  

Ebenso können die Wahlkarten an den zwei Wahltagen (12. und 13. März 2025) in jedem beliebigen Wahllokal während den Öffnungszeiten abgegeben werden. 

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 25. November 2025 unter www.wko.at/wahl.