Verkauf von Alkohol und Tabakerzeugnissen an Jugendliche
Gesetzliche Regelungen der Bundesländer
Lesedauer: 1 Minute
>>Infos zum Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol und Tabakerzeugnissen bei Jugendlichen
Der Jugendschutz ist in Österreich grundsätzlich nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kam daher bisher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Ergänzend zu den Jugendschutzbestimmungen sind auch die Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz zu beachten: Das "Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz" (TNRSG) regelt die Herstellung und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie deren Bewerbung und den Nichtraucherschutz.
Ab 1.1.2019 tritt ein bundesweites Verkaufsverbot von Tabakerzeugnissen sowie verwandten Erzeugnissen an unter 18jährige in Kraft (TNRSG § 2a).