Zum Inhalt springen
Kleines Jungtier der Gattung kanadischer Biber in Wasserpfütze an einem Ufer.
© hkuchera | stock.adobe.com

Liste invasiver gebietsfremder Arten aktualisiert

Neu in der Liste sind zum Beispiel die Asiatische Riesenhornisse, der Sikahirsch, der Kanadische Biber oder das Nadelkraut

Lesedauer: 1 Minute

Invasive gebietsfremde Arten sind eine der größten Bedrohungen für die biologische Vielfalt. Ziel der unionsrechtlichen Bestimmungen sind daher die Prävention, Minimierung oder Abschwächung von nachteiligen Auswirkungen durch die betreffenden Arten. Die Mitgliedstaaten müssen etwa Aktionspläne entwickeln, in denen sie Maßnahmen zur Früherkennung, zum Management und zur Überwachung der Arten sowie gegebenenfalls auch zur Beseitigung erlassen. Die auf der Unionsliste genannten Arten dürfen grundsätzlich nicht gehandelt, verkauft, importiert oder gezüchtet werden. Ausnahmegenehmigungen sind auf Antrag möglich.

Die Europäische Kommission hat die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (= „Unionsliste“) aktualisiert. Neu in der Liste sind zum Beispiel die Asiatische Riesenhornisse, der Sikahirsch, der Kanadische Biber oder das Nadelkraut.

Die Durchführungsverordnung wurde am 18. Juli 2025 kundgemacht und tritt im Wesentlichen am 7. August 2025 in Kraft; für einzelne Arten gilt die Aufnahme in die Liste erst ab 7. August 2027. 

Von der Verordnung betroffen sind Standorte von Betrieben mit Vorkommen von invasiven gebietsfremden Arten.

Stand: 01.08.2025

Weitere interessante Artikel
  • Person steht mit Stift in der Hand an Tisch in Werkstatt und blickt auf Pläne, ringsum am Tisch Notizblöcke und aufgeklapptes Notebook, im Hintergrund verschwommen große Stickmaschine
    Wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen
    Weiterlesen
  • Eine junge Konditorin holt ein Blech frisches Baiser aus dem Ofen
    Neuerungen bei Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht von Betriebsanlagen
    Weiterlesen
  • Eine Person mit Brille, kurzen, braunen Haaren und braunem Bart sitzt an einem weißen Tisch. In den Händen hält sie ein Tablet, auf das sie blickt. Links vor der Person ist ein aufgeklappter Laptop
    Genehmigungsfreistellungsverordnung: Anwendungsbereich − FAQ
    Weiterlesen