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Kleines Jungtier der Gattung kanadischer Biber in Wasserpfütze an einem Ufer.
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Liste invasiver gebietsfremder Arten aktualisiert

Neu in der Liste sind zum Beispiel die Asiatische Riesenhornisse, der Sikahirsch, der Kanadische Biber oder das Nadelkraut

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Invasive gebietsfremde Arten sind eine der größten Bedrohungen für die biologische Vielfalt. Ziel der unionsrechtlichen Bestimmungen sind daher die Prävention, Minimierung oder Abschwächung von nachteiligen Auswirkungen durch die betreffenden Arten. Die Mitgliedstaaten müssen etwa Aktionspläne entwickeln, in denen sie Maßnahmen zur Früherkennung, zum Management und zur Überwachung der Arten sowie gegebenenfalls auch zur Beseitigung erlassen. Die auf der Unionsliste genannten Arten dürfen grundsätzlich nicht gehandelt, verkauft, importiert oder gezüchtet werden. Ausnahmegenehmigungen sind auf Antrag möglich.

Die Europäische Kommission hat die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (= „Unionsliste“) aktualisiert. Neu in der Liste sind zum Beispiel die Asiatische Riesenhornisse, der Sikahirsch, der Kanadische Biber oder das Nadelkraut.

Die Durchführungsverordnung wurde am 18. Juli 2025 kundgemacht und tritt im Wesentlichen am 7. August 2025 in Kraft; für einzelne Arten gilt die Aufnahme in die Liste erst ab 7. August 2027. 

Von der Verordnung betroffen sind Standorte von Betrieben mit Vorkommen von invasiven gebietsfremden Arten.

Stand: 01.08.2025

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