Person in blauer Arbeitskleidung bei der Montage eines Heizkörpers
© rh2010

Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler

Neue Bestimmungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Haushalts-Einzelraumheizgeräten

Lesedauer: 1 Minute

25.04.2024

Diese Verordnung enthält Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Haushalts-Einzelraumheizgeräten mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 50 kW sowie von gewerblich genutzten Einzelraumheizgeräten, die eine Nennwärmeleistung (des Produkts oder eines einzelnen Segments) von höchstens 300 kW aufweisen. Zudem sind in der Verordnung Ökodesign-Anforderungen an separate zugehörige Regler festgelegt.

Diese Verordnung gilt nicht für: 

  1. Einzelraumheizgeräte, die Wärme in einem Kaltdampf- oder Sorptionskreisprozess erzeugen und elektrisch oder mit Brennstoffen betrieben werden;
  2. Einzelraumheizgeräte, die ausschließlich für die Verwendung im Freien ausgelegt, geprüft, vermarktet und deklariert werden;
  3. Einzelraumheizgeräte, deren direkte Wärmeleistung bei Nennwärmeleistung weniger als 6 % der kombinierten direkten und indirekten Wärmeleistung beträgt;
  4. Luftheizungsprodukte;
  5. Saunaöfen;
  6. Kochgeräte.  

Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte dürfen nicht davon ausgehen, dass ein Produkt auf der Grundlage von Absatz 2 nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, wenn sich das Produkt durch seine Auslegung, seine technischen Merkmale, seinen Verwendungszweck, die Werbeaussagen oder sonstige dem Produkt beiliegenden Informationen des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten nicht ausreichend von Einzelraumheizgeräten unterscheidet, die dieser Verordnung unterliegen. 

Für mehr Details siehe Verordnung. 

Die Verordnung wurde am 19. April 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am 9.5.2024 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2025.  Artikel 6 gilt jedoch ab dem 9. Mai 2024.

Die Verordnung (EU) 2015/1188 wird mit Wirkung vom 1. Juli 2025 aufgehoben. 

Betroffen sind alle Unternehmen, die entsprechende Geräte herstellen oder aus dem Nicht-EU-Raum importieren. 

Weitere interessante Artikel
  • Person mit Bart hält Kabel mit Messgerät verbunden kopfüber an Lüftungsgerät
    Harmonisierte Normen zur Sauerstoffmessung in explosionsgefährdeten Bereichen
    Weiterlesen
  • Zwei orange Feuerameisen im Fokus in Seitenansicht, die Köpfchen nach oben streckend, Hintergrund verschwommen grün
    Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten
    Weiterlesen