Bärtige Person mit Locken kniet mit einem Bein am Boden, das andere angewinkelt aufgestellt, vor Waschmaschine und hält Wäsche in Händen, daneben Wäschetrockner, vor Person Drahtkorb mit Wäsche, ringsum Waschküchenregale und Fenster
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Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung an Haushaltswäschetrockner

Verbesserung der Umweltverträglichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit

Lesedauer: 2 Minuten

Ökodesign-Anforderungen

Die Verordnung legt Ökodesign-Anforderungen für Haushalts­wäsche­trockner fest. Damit sollen die Umwelt­verträglich­keit wie Nutzungs­dauer, Reparier­barkeit, und Zuverlässig­keit der Produkte und ihrer Schlüssel­komponenten sowie die Wieder­verwendbar­keit und Recycling­fähigkeit verbessert werden.

Bei Haushalts­wäsche­trocknern wären Strom­einsparungen von 0,6 TWh/Jahr bis 2030 und von 1,7 TWh/Jahr bis 2040 möglich. Der jährliche Energie­verbrauch von Haushalts­wäsche­trocknern wird auf ca. 10,5 TWh/Jahr geschätzt.

Der Anwendungs­bereich wurde aktualisiert, wobei insbesondere Mehr­trommel-Haushalts­wäsche­trockner in den Anwendungs­bereich aufgenommen wurden. Batterie­betriebene Haushalts­wäsche­trockner sind jedoch vom Anwendungs­bereich ausgenommen.

Für Haushalts­wäsche­trockner gelten die in Anhang II genannten Ökodesign-Anforderungen, wobei die Vor­gaben die Ein­haltung der Ökodesign-Anforderungen, die gemessen oder berechnet werden müssen, in Anhang III zu finden sind.

Für das Konformitäts­bewertungs­verfahren sind interne Entwurfs­kontroll­systeme oder ein Management­system gemäß RL 2009/125/EU (Anhang IV bzw. Anhang V) vorgesehen. Die technische Dokumentation muss die in Artikel 4 vorgegebenen Standards einhalten.

In der Verordnung 2023/826/EU werden Änderungen in Anhang II und Anhang III betreffend Anwendung und Leistungs­aufnahme vorgenommen.

Energieverbrauchskennzeichnung (delegierte Verordnung)

Mit dieser Verordnung werden Anforderungen an die Kenn­zeichnung stromnetz- und gasbetriebener Haushalts­wäsche­trockner und an die Bereit­stellung zusätzlicher Informationen über Haushalts­wäsche­trockner festgelegt. 

Eine Konformitäts­prüfung (Energieverbrauch) soll an Hand der technischen Unterlagen (Etikett und Produkt­daten­blatt (Anhang V)) bzw. den eingegebenen Werten für die gemessenen bzw. berechneten Parameter des Modells in der Produkt­datenbank möglich sein.

Lieferanten haben Vorgaben bezüglich Etikett (Anhang III bzw. Anhang X), Eintrag in die Produkt­datenbank, Werbung und Produkt­datenblatt (Anhang IV) einzuhalten. Die Energie­effizienz­klasse, die Luftschall­emissions­klasse und gegebenenfalls die Kondensations­effizienz­klasse gemäß Anhang II sind gemäß Anhang IV zu berechnen. Händler haben Regelungen zur Waren­präsentation, zum Fern­absatz und zur Werbung zu erfüllen.

Die bereitzustellenden Informationen sind mithilfe zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Mess- und Berechnungs­methoden gemäß Anhang IV zu ermitteln. Die Vorgaben für die technischen Unterlagen sind in Anhang VI angeführt.

Für Werbung und Fernabsatz sind Vorgaben gemäß Anhang VII bzw. Anhang VIII relevant. In Anhang IX werden die Nachprüfungs­verfahren zur Markt­aufsicht beschrieben.

Die Verordnungen wurden am 22. November 2023 2023 kundgemacht. Die Verordnung (EU) 2023/2533 tritt mit Artikel 6 am 12. Dezember 2023 in Kraft und gilt dann vollständig ab 1. Juli 2025 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2534 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft und sie gilt - ausgenommen Artikel 3 Abs. 1 lit. a und b (1. März 2025) und Artikel 9 (1. Jänner 2024) - ab 1. Juli 2025.

Die Verordnung (EU) Nr. 932/2012 und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 werden aufgehoben.

Betroffen sind alle Unternehmen, die entsprechende Geräte herstellen oder aus dem Nicht-EU-Raum importieren.

  • Verordnung (EU) 2023/2533 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushalts­wäsche­trockner, zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 932/2012
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2534 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 in Bezug auf die Energie­verbrauchs­kennzeichnung von Haushalts­wäsche­trocknern und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012
  • Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG (Link zum EU-Rechtsakt)
  • Verordnung (EU) 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energie­verbrauchs­kennzeichnung
  • Verordnung (EU) 2023/826 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energie­verbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschafts­zustand und im vernetzten Bereitschafts­betrieb
  • WKO Info zur Ökodesign-Richtlinie

Stand: 22.11.2023