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Ausländer:innenbeschäftigung – Antragsgebühren künftig auch bei Rückziehung fällig

Lesedauer: 1 Minute

26.06.2025

Das AMS Vorarlberg hat uns darum gebeten, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass es im Rahmen der Novellierung des Gebührengesetzes auch beim AMS zu einer Änderung der Gebührenvorschriften gekommen ist. Künftig werden sogenannte Antragsgebühren – wie beispielsweise die Gebühr für die Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung – auch für den Fall fällig, dass der Antrag wieder zurückgezogen wird. 

Eine Gebührenaufstellung finden Sie unter Ausländerbeschäftigung » Gebührenabwicklung | AMS

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