
Abschaffung Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Die stark in Anspruch genommene Bildungskarenz wird mit 1.4.2025 de facto abgeschafft.
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Für bereits laufende Verfahren, wo bereits Bildungsteilzeitgeld und Weiterbildungsgeld vom AMS ausbezahlt wird, ändert sich praktisch nichts.
Ab dem 01.04.2025 können keine Anträge auf Weiterbildungsgeld bei Freistellung gegen Entfall der Bezüge (§12 AVRAG) mehr gestellt werden.
Noch können Anträge auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld gestellt werden. Diese Möglichkeit endet spätestens am 31.3.2025.
Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass bereits eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorliegt. Alle Vereinbarungen, die nach dem 28.2.2025 geschlossen wurden, nützen nichts mehr.
Außerdem muss die Weiterbildung spätestens bis 31.5.2025 beginnen.
Ab dem 01.06.2025 sind Anträge auf diese Gelder nicht mehr möglich.
Beispiele:
- Antrag auf Weiterbildungsgeld wird am 25.03.2025 für eine Bildungskarenz vom 31.03.2025 bis 15.07.2025 gestellt.
Wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Weiterbildungsgeld ab dem 31.03.2025 vom AMS gewährt werden. - Antrag auf Weiterbildungsgeld wird am 25.03.2025 für eine Bildungskarenz vom 01.04.2025 bis 15.07.2025 gestellt.
Die Vereinbarung mit dem Betrieb wurde am 01.03.2025 getroffen.
Der Antrag kann nicht bewilligt werden, weil die Vereinbarung über die Bildungskarenz erst nach dem 28.02.2025 abgeschlossen wurde. - Antrag auf Weiterbildungsgeld wird am 25.03.2025 für eine Bildungskarenz vom 02.04.2025 bis 31.07.2025 gestellt.
Die Vereinbarung mit der Firma wurde am 27.02.2025 getroffen und die Weiterbildung beginnt am 02.04.2025.
Wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind, kann das Weiterbildungsgeld ab dem 02.04.2025 vom AMS gewährt werden. - Antrag auf Weiterbildungsgeld wird am 31.05.2025 für eine Bildungskarenz vom 31.05.2025 bis 31.08.2025 gestellt.
Die Vereinbarung wurde am 28.02.2025 getroffen und die Weiterbildung startet am 31.05.2025.
Wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind, kann das Weiterbildungsgeld ab dem 31.05.2025 vom AMS gewährt werden. - Antrag auf Weiterbildungsgeld wird am 31.05.2025 für eine Bildungskarenz vom 31.05.2025 bis 31.08.2025 gestellt. Die Vereinbarung mit dem Unternehmen wurde am 28.02.2025 getroffen, aber die Weiterbildung beginnt erst am 14.06.2025.
Da die Weiterbildung nach dem 31.05.2025 startet, kann das Weiterbildungsgeld nicht gewährt werden.
Für allfällige Leistungen zu diesem Thema für das Jahr 2026 sind noch keine Informationen verfügbar.
Die AMS Homepage wird aber regelmäßig aktualisiert.