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Drei Holzfiguren und eine der Figuren sitzt in einem Rollstuhl
© C. Schüßler | stock.adobe.com

Update: Bundesgesetzblatt zum Bundesbehindertengesetz und zum Behinderteneinstellungsgesetz wurde kundgemacht

Lesedauer: 1 Minute

26.07.2024

Für Unternehmen die mehr als 400 Arbeitnehmer beschäftigen, besteht die Verpflichtung, einen Barrierefreiheitsbeauftragten samt Stellvertretung ab 1.1.2025 einzurichten. Das entsprechende BGBl I 98/2024 wurde nun kundgemacht. 

Mehr dazu finden Sie hier.

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