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Häuser mit Photovoltaikanlagen, Windräder und Stromspeicheranlagen
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Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Start der Stromspeicherförderung vom Klima- und Energiefonds

Förderaktion zur Neuerrichtung und Erweiterung vorhandenen Anlagen von elektrischen Speicheranlagen

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 03.06.2024

Der Klima- und Energiefonds fördert ab 10.4.2024 Stromspeicheranlagen, die Strom aus bereits bestehenden PV-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh speichern. Das Budget ist für 2024 mit 35 Mio. Euro dotiert.

Wesentliche Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit sind, dass die Projekte weder der Umsatzsteuerbefreiung nach UStG 1994 unterliegen noch ein Förderantrag im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gestellt werden kann. Zur Förderung eingereicht werden können ausschließlich jene Anlagen, die ab dem 1. Jänner 2024 geliefert worden sind bzw. geliefert werden. 

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.speicher.klimafonds.gv.at und ist in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets möglich. Die Förderung wird nicht über die EAG-Abwicklungsstelle beantragt.

Einzelheiten zum Förderprogramm und wie die Förderung in Anspruch genommen werden kann, sind dem Leitfaden Stromspeicheranlagen zu entnehmen. 

↓ Download  Leitfaden-Stromspeicheranlagen (.pdf)


Hinweis
Die Einreichfrist für dieses Förderprogramm ist abgelaufen.


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