Aufgeklapptes Notebook mit Schriftzug Kollektivvertrag am Bildschirm, daneben Waage und Gesetzesparagrafen stehend
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Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Kollektivverträge für das Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe

Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge

Lesedauer: 1 Minute

Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge.

Update zum KV ArbeiterInnen des Fußpflege-, Kosmetik- und Masseurgewerbes 2024

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen zwischen der Arbeitnehmervertretung VIDA und den Vertreter:innen der Innungen der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure konnte am Freitag, 28.6.2024 in der zweiten Runde keine Einigung erzielt werden. Die Verhandlungen können aus Termingründen erst nach dem Sommer  fortgeführt werden.

  • Die Lohnordnung ab 1.7.2023 läuft somit unverändert weiter, ebenso wie der Rahmenkollektivvertrag.
  • Eine Erhöhung der Lehrlingseinkommen ab 1.7.2024 wurde bereits im Abschlussprotokoll 2023 vereinbart.

Die Bundesinnung empfiehlt daher folgende Anpassung ab 1.7.2024:

Lehrlingseinkommen ab 1.7.2024

1. Lehrjahr €    800
2. Lehrjahr €    900
3. Lehrjahr € 1.200
4. Lehrjahr € 1.400

Für Unternehmen, die eine freiwillige Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in ihren Unternehmen durchführen möchten, empfehlen wir mit der/dem Mitarbeiter:in zu vereinbaren, dass diese Erhöhung auf eine spätere kollektivvertragliche Lohnerhöhung in Anrechnung gebracht wird.

Textbaustein: Die mit xx.xx.2024 durchgeführte Lohnerhöhung von xx,xx % wird in vollem Umfang auf eine spätere kollektivvertragliche Lohnerhöhung angerechnet, wodurch sich diese dann diesem Prozentsatz entsprechend reduziert.

Neuer Kollektivvertrag für ArbeiterInnen des Fußpflege-, Kosmetik- und Massagegewerbes

Kollektivvertrag Angestellte

Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung 2024

Bis 30.9.2021 gelten für ArbeiterInnen noch folgende Rahmenkollektivverträge:


Hinweis:
Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben dieser Veröffentlichung der Kollektivverträge sind Fehler nicht auszuschließen und die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung der Bundesinnung ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich der vollständige Text der Kollektivverträge aus mehreren Dokumenten zusammensetzen kann.

Stand: 01.07.2024