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BSO Menz zu Lohnnebenkosten: Senkung ist dringend und finanzierbar!
Die österreichische Industrie hat in den letzten Jahren beträchtlich an Wettbewerbsfähigkeit verloren. Um Wertschöpfung, Beschäftigung und Wohlstand in Österreich zu sichern, muss die Wettbewerbsfähigkeit rasch wieder hergestellt werden. Ein entscheidender Schritt dazu ist die unverzügliche Senkung der Lohnnebenkosten.
Warum Quoten keine gute Idee sind, aber trotzdem kommen
Ab 2027 gilt eine Frauenquote von 40% in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen. Quoten sind ein oft gefordertes Instrument für tatsächlich oder vermeintlich benachteiligte Gruppen. Die Gegenargumente werden meist ignoriert oder tabuisiert.
Der Nationalrat hat entsprechend der Women on Boards-Richtlinie der EU [Richtlinie (EU) 2022/2381] das „Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz“ beschlossen. Demnach muss der Aufsichtsrat in börsennotierten Gesellschaften künftig zu mindestens 40 Prozent aus Frauen bzw. aus Männern bestehen. Zudem kann der Aufsichtsrat Zielvorgaben zur Verbesserung der ausgewogenen Vertretung der Geschlechter im Vorstand festlegen. Unverändert bleibt eine Quote von 30 Prozent für nicht börsennotierte Gesellschaften mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern. Die Neuerungen gelten für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat nach dem 31.12.2026. Bestehende Mandate bleiben unberührt.
Die Wirtschaftskammer hat sich dabei gegen Gold Plating, konkret die Forderung nach Quoten in Vorständen ausgesprochen. Dabei ist das Ziel der Richtlinie, Chancengleichheit für Männer und Frauen, unstrittig, weshalb nichts gegen die Förderung von Frauen und anderen Gruppen mit Nachteilen einzuwenden ist. Daher forderte die WKO stets den Ausbau von Kinderbetreuung und die Förderung des Wiedereinstiegs von Frauen und setzte sich auch für die Förderung älterer Arbeitsloser durch Eingliederungsbeihilfe und Kombilohn ein, weil diese schwerer einen Job finden als jüngere.
Quoten erzwingen nicht gleiche Chancen, sondern gleiche Ergebnisse
Das Ziel der Chancengleichheit gebietet es also, Nachteile von Frauen und Älteren möglichst auszugleichen. Quoten gehen aber weiter. Sie werden vom Gedanken getragen, dass jede Ungleichheit ungerecht ist und nicht nur gleiche Chancen und Rechte, sondern auch gleiche Ergebnisse erzwungen werden sollen. Objektive Unterschiede zwischen Menschen, Unternehmen, Branchen etwa bei Präferenzen, Eignung, Umständen, Angebot werden dabei ausgeblendet.
Beispiel Umstände/Angebot: AK und ÖGB fordern quasi Quoten für die Beschäftigung Älterer, indem Unternehmen, die weniger Ältere als der Branchenschnitt beschäftigen, höhere Abgaben zahlen sollen. Dieselbe Vorgabe hätte für so unterschiedliche Betriebe wie Diskotheken und Cafés – beide sind Gastronomie – gegolten. Allerdings finden Betriebe generell oft zu wenige verfügbare Arbeitskräfte über 60 Jahre vor.
Beispiel Präferenzen: Der ÖGB fordert Frauenquoten in der Wirtschaft, aber nicht bei Betriebsräten, in denen Männer deutlich überwiegen. Ein Grund hierfür ist auch, dass Frauen etwa aufgrund von Betreuungspflichten nicht unbedingt Tätigkeiten präferieren, die mit häufigen Überstunden und Konflikten verbunden sind.
Beispiel Eignung: Für typische Anforderungen etwa an Soldaten und Bauarbeiter sind Männer im Schnitt besser geeignet, sprachlich schneiden Frauen besser ab. Diese Unterschiede sagen nichts über den/die Einzelne aus, führen aber zu einer massiven Ungleichverteilung in diesen Berufen.
Aber Quoten werden ohnehin nicht für alle Tätigkeiten gefordert, sondern für Führungs- und Aufsichtspositionen. Doch auch hier sind Quoten wenig geeignet und ungerecht, weil sie nicht an den Ursachen ansetzen: Was hat eine Mutter von der Frauenquote, wenn es an der Kinderbetreuung fehlt? Quoten haben daher Studien zufolge kaum messbare (Spillover-)Effekte auf Einkommen und Karrierechancen von Frauen insgesamt. Hingegen setzen der Ausbau der Kinderbetreuung und das Führungskräfteprogramm "Zukunft.Frauen“ der WKO und Industriellenvereinigung bei den Ursachen an.
Quoten diskriminieren
Angesichts der objektiven Unterschiede widersprechen Quoten oft dem Leistungsprinzip und diskriminieren ihrerseits. Denn häufig kommt nicht die bestgeeignete Person zum Zug, sondern die mit dem richtigen Merkmal, was ihre Position als Quotenmann/frau von vornherein schwächt.
Quoten überspannen daher die Anforderung an Unternehmen und verletzen die Erwerbsfreiheit: Unternehmen dürfen natürlich nicht diskriminieren, aber sie müssen das Recht haben, die bestgeeigneten Personen einzustellen und zu befördern, da sie in einer Marktwirtschaft auch die vollen Konsequenzen ihrer Personalentscheidungen tragen müssen.
Fazit: Alle sollen gleiche Chancen und gleich Rechte haben, weshalb benachteiligte Gruppe zu fördern sind. Angesichts der Unterschiede zwischen Menschen, Unternehmen und Branchen kann und soll aber Gleichheit bei Ergebnissen nicht mit Quoten erzwungen werden. Die Lobbys dahinter sind allerdings stark und lassen offene Diskussionen nicht zu. Daher liegt auch die Entgelttransparenz-Richtlinie am Tisch. Aber das ist eine andere Geschichte.
von Mag. Dr. Rolf Gleißner
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