Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe
Neuer Gesamtvertrag zur Krankenbeförderung für SVS-Versicherte mittels Taxi ab 1.1.2025
Informationen zum Gesamtvertrag und den neuen Tarifen
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19.03.2026
Ab 1.1.2025 wird die Krankenbeförderung für SVS-Versicherte (ohne sanitätsdienstliche Versorgung) mittels Taxi erstmals bundeseinheitlich (ausgenommen Wien) geregelt.
>> Rundschreiben des Fachverbandes PKW (1.1.2025)
>> Rundschreiben des Fachverbandes PKW (zu Tarifen 2026) )
- Gesamtvertrag
- Tarifvereinbarung 2025 netto
- Infoblatt SVS Taxi
- Datenblatt Taxi für neue Vertragspartner ab 1.1.2025
- Wichtig: Bitte das ausgefüllte Datenblatt an die zuständige Fachgruppe Ihres Bundeslandes zu senden! Die Ansprechpartner in den Bundesländern finden Sie im Rundschreiben auf Seite 4.
- Administrationsvereinfachungen im Bereich Krankenbeförderung: Die Regelung der ÖGK findet auch für die Krankenbeförderung für SVS-Versicherte Anwendung. >>Informationsblatt (Rückfragen zur Abrechnung: Tel.: 050 808 2063 oder per Mail über gda@svs.at.)
- Werbung und aktives Herantreten: GEMEINSAME ERKLÄRUNG der Vertragspartner zu zulässigen/unzulässigen Maßnahmen gemäß § 13 Abs. 3 der gesamtvertraglichen Vereinbarung (Werbung und aktives Herantreten) (hier bitte die Anlage verlinken)
Die gesamtvertragliche Vereinbarung untersagt den Vertragspartnern jegliche Form von Werbung für Krankenbeförderungen sowie das aktive Herantreten an Versicherte. Mit dieser gemeinsamen Erklärung aller Vertragspartner wird konkret definiert, welche Maßnahmen im Sinne der gesamtvertraglichen Vereinbarung vertragskonform sind und welche nicht. Die in dieser Erklärung angeführten unzulässigen Werbemaßnahmen gelten als schwerwiegende Vertragsverletzung und berechtigen den zuständigen Krankenversicherungsträger (ÖGK, BVAEB bzw. SVS), den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Bitte beachten Sie diese Vorgaben, um Ihren Vertrag nicht zu gefährden. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Fachgruppe.
Weiterführende Informationen
- UPDATE: Distanzanzeiger der österreichischen Sozialversicherung
- Hinweis: Am 28.02.2025 wird ab 16:00 Uhr ein Update des Distanzanzeigers und damit auch der Schnittstelle durchgeführt. Nach dem Update ist in ganz Österreich eine adressgenaue Suche möglich, die Verortung erfolgt über 1km² große Rasterzellen. Bis dato war eine adressgenaue Suche nur in den 9 Landeshauptstädten möglich, außerhalb der Landeshauptstädte war bis dato eine Suche nach Ortschaften möglich.
- Elektronische Abrechnung