Zum Inhalt springen
Person malt mit Stift auf Flipchart Diagramme, im Vordergrund mehrere Personen sitzend in Rückenansicht
© Andrey Popov | stock.adobe.com

Achtung vor „Scheinselbständigkeit“

Stolperfalle in der Selbständigkeit – Was ist zu beachten?

Lesedauer: 1 Minute

31.07.2025

In der Praxis kommt es häufig zu Problemen bei der Abgrenzung von echten Dienstverträgen und Werkverträgen/freien Dienstverträgen. Relevant für die Abgrenzung ist nicht die Bezeichnung des Vertrages als Werkvertrag oder Dienstvertrag, sondern die gelebte Praxis. Welcher Vertragstypus vorliegt, ist daher im Einzelfall zu entscheiden. 

Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wurde das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz geschaffen. Dieses Gesetz sieht unter anderem eine Vorabprüfung bestimmter Anmeldungen zur Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) vor. Die SVS informiert die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) unter anderem über sämtliche Anmeldungen zur Pflichtversicherung von "Neuen Selbständigen" und von bestimmten Personen, die ein freies Gewerbe ausüben. Dadurch wird die Zuordnung zur richtigen Sozialversicherung zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit festgestellt. Im Rahmen einer GPLB-Prüfung kann es auch zu einer Neuzuordnung kommen, falls im Rahmen der Prüfung ein klärungsbedürftiger Sachverhalt auftauchen sollte. 

Eine Umdeutung eines Werkvertrages in ein echtes Dienstverhältnis kann für den Arbeitgeber hohe Kosten im sozialversicherungs-, arbeits- und abgabenrechtlichen Bereich zur Folge haben. Daher empfiehlt es sich schon frühzeitig Informationen zu diesem Thema einzuholen und sich von der Wirtschaftskammer beraten zu lassen. 

Eine ausführliche Infobroschüre zum Thema Abgrenzung Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag und Werkvertrag finden Sie hier. Genauere Informationen zum Sozialversicherungs- Zuordnungsgesetz samt Liste mit den freien Gewerben, die im Rahmen des Vorabprüfungsverfahrens geprüft werden, finden Sie hier

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unsere Mitarbeitende im Rechtsservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg wenden.

Weitere interessante Artikel
  • Auf gelblichem Hintergrund ist in der rechten Bildhälfte eine aus Papier ausgeschnittene Sprechblase, in der ein Rufzeichen ist. Auf der Sprechblase oben ist eine türkise Wäscheklammer aus Holz
    Werkvertrag: Warum Schweigen teuer werden kann
    Weiterlesen
  • Eine Person sitzt an einem Tisch. Vor ihr ist ein aufgeklappter Laptop. Die Person hält ein Smartphone, auf das sie blickt. Mit der linken Hand hält sie einen Bleistift zwischen Nase und Oberlippe
    Die Gewerbeberechtigungen eines gewerblichen Unternehmens selbst nachsehen
    Weiterlesen
  • Weiße Papierschnitte von Symbolen von Männern liegen auf einem Tisch. Sie sind in drei Reihen kreisförmig platziert, in der Mitte ist ein Mann-Symbol mit roter Krawatte und blonden Haaren, die herausstechen.  Er hält ein weißes Schild hoch.
    Neue Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers
    Weiterlesen