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Irreführende Vorschreibung einer "Firmenbuch– und Gewerberegister Verwaltung" im Umlauf

Betrugsversuch - nicht bezahlen

Lesedauer: 1 Minute

05.04.2023

Zahlreiche Unternehmer haben mitgeteilt, dass derzeit amtlich erscheinende Aussendungen mit der Post unter dem Titel "Firmenbuch- Gewerberegister Verwaltung" und dem Untertitel "Gewerbe - Industrie - Handel" von einer FGR-Verwaltung verschickt werden, wo zu einer Zahlung von € 679 aufgefordert wird. Das stellt einen glatten Betrugsversuch dar bzw. erhält man dafür bei Bezahlung nur eine vollkommen wertlose, private und unbekannte Veröffentlichung auf der Website www.fgr-verwaltung.at.  

Dabei wirkt die gesamte Aussendung an österreichische Firmen wie eine amtliche Zahlungsaufforderung für den Firmenbucheintrag, welcher in behördlicher Art und Weise mit Aktenzeichen etc. dargestellt und um die Zahlung eines Veröffentlichungsbeitrages binnen 10 Tagen gebeten wird. Aus der gleich angehängten Zahlungsanweisung ergibt sich ein Konto in Bulgarien mit bisher unbekannten Hintermännern. Auch auf der Website wird eine angebliche ZMR Verwaltung GmbH in Rumänien angeführt. 

>> Beispiel-Vorschreibung als pdf ansehen

Wie können Sie sich vor dieser Form von Betrugsversuch schützen?

  • Unbekannten Werbe- oder Eintragungsangeboten von vornherein kritisch gegenüberstehen, auch wenn mit im öffentlichen Interesse liegenden Anliegen geworben oder eine Verbindung zu diesen hergestellt wird.
  • Dienstnehmer laufend anweisen, keine Überweisungen oder Unterschriften zu tätigen, wenn sie den Geschäftsfall nicht eindeutig zuordnen können.
  • Kostenpflichtige und verbindliche Einschaltungen – sogenannte „Pflichteinschaltungen“, die das Firmenbuch (früher: Handelsregister) betreffen, - gibt es nur (mehr) im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Diese schreibt die Gebühr selbst vor. Für nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmen gibt es im Allgemeinen keine entgeltlichen Pflichteintragungen und dergleichen, sieht man von Verwaltungsgebühren für die Eintragung im Gewerberegister ab.  

Jedenfalls sollte man sich vor jeder Zahlung oder Unterschrift bei der zuständigen Landeskammer erkundigen bzw kann man sich bei einer Mitgliedschaft in dieser Interessensvertretung auch mit einer solchen Anfrage direkt an office@schutzverband.at wenden.


Quelle: Schutzverband

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