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Vortragssaal mit Teilnehmenden
© Eva Kelety
Berufsfotografie, Landesinnung

KI trifft Urheberrecht: Was Berufsfotograf:innen beachten müssen

Rechtliche Orientierung für Fotograf:innen zu KI-generierten Inhalten, Markenrechten und Haftungsfragen.

Lesedauer: 1 Minute

27.07.2026
Am 23.06.2026 stand im Haus der Wiener Wirtschaft der rechtliche Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Mittelpunkt. Mag. Markus Horvath von der Kanzlei Steinmayr & Pitner zeigte in seinem Vortrag, welche Fragen für Berufsfotograf:innen derzeit besonders wichtig sind: Wann ist ein Bild urheberrechtlich geschützt, wie sind KI-generierte Inhalte rechtlich einzuordnen und welche Risiken entstehen bei der Nutzung von KI im fotografischen Alltag?


Urheberrecht und KI-Bilder

Zu Beginn machte Horvath deutlich, dass Fotografie und generative KI rechtlich nicht dasselbe sind. Eine Fotografie entsteht durch einen realen Aufnahmeprozess, also durch Licht, das auf lichtempfindliches Material bzw. einen Sensor trifft. Bei KI-Bildern fehlt dieser physische Vorgang; sie werden nicht fotografiert, sondern aus Datenmustern errechnet. Genau diese Unterscheidung ist für das Urheberrecht zentral: Nach aktueller österreichischer Rechtslage setzt ein Werk eine menschliche Schöpfung voraus. Reine KI-Bilder sind daher derzeit nicht urheberrechtlich geschützt.

Schutz für Fotograf:innen

Für Berufsfotograf:innen ist das gleich aus mehreren Gründen relevant. Wer eigene Fotos erstellt, bearbeitet oder weiterentwickelt, behält grundsätzlich den urheberrechtlichen Schutz an den menschlich geschaffenen Teilen. Wird etwa ein Foto im Nachhinein freigestellt, der Hintergrund verändert oder ein Bild mit KI-Tools retuschiert, bleibt die fotografische Grundleistung weiterhin geschützt. Gleichzeitig stellte Horvath klar, dass KI-generierte Motive selbst nach aktueller Rechtslage keinen Schutz genießen.

Markenrechte und Haftung

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Frage, was bei KI-gestützten Arbeitsabläufen rechtlich schiefgehen kann. Horvath zeigte anhand von Beispielen, dass KI-Bilder sehr schnell Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen können. Wer ein Bild erstellt, das an bekannte Figuren, Marken, Fahrzeuge oder Werbewelten erinnert, kann im kommerziellen Einsatz rasch Probleme bekommen. Gerade für Berufsfotograf:innen, die Bilder für Kund:innen, Werbung oder Social Media produzieren, ist das ein Risiko.

KI-Inhalte kennzeichnen

Besonders wichtig war auch das Thema Kennzeichnung. Nach dem EU AI Act müssen bestimmte KI-Inhalte als solche erkennbar sein, vor allem dann, wenn sie realistisch wirken und Personen, Objekte, Orte oder Ereignisse darstellen. Horvath empfahl, im Zweifel lieber zu klar als zu vage zu kennzeichnen - am besten direkt beim Bild oder in der Bildunterschrift. Für Berufsfotograf:innen heißt das: Wenn KI im Entstehungsprozess eine wesentliche Rolle spielt, sollte das für Kund:innen und Publikum transparent sein.

Dokumentation als Schutz

Zum Abschluss betonte Horvath, wie wichtig es für Fotograf:innen ist, die eigene Arbeit sauber zu dokumentieren. Wer Originaldateien aufbewahrt, Bearbeitungsschritte nachvollziehbar festhält und verwendete Tools dokumentiert, ist im Streitfall deutlich besser abgesichert. Gerade in einer Zeit, in der KI-Bilder immer realistischer werden, wird diese Dokumentation zu einem wichtigen Teil des beruflichen Schutzes.

KI im Berufsalltag

Im Anschluss nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit für Fragen und Austausch. Der Vortrag machte deutlich: Für Berufsfotograf:innen ist KI kein Randthema mehr, sondern ein fester Bestandteil des Berufsalltags. Wer rechtliche Grundlagen kennt, kann die Technologie gezielt nutzen, ohne unnötige Risiken einzugehen.

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