
Sprachdienstleister - rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz Künstlicher Intelligenz
Höherer Informationsbedarf seit die neue KI-Verordnung (AI Act der EU), am 1. August 2024 in Kraft getreten ist
Lesedauer: 1 Minute
Allgemeine Informationen zum Einsatz von KI-Software werden seitens der WKO u.a. auf den nachstehenden Websites angeboten, die einen guten Überblick zum Thema bieten:
- Rechtliche Rahmenbedingungen für KI - WKO
- Webinar: KI-Anwendungen rechtssicher umsetzen - WKO
- Chat-Fragen: Webinar "KI-Assistenten einsetzen" - WKO
- KMU KI Guidelines (wko.at)
AI Act – Die KI-Verordnung der EU
Einen kompakten Überblick zum Inhalt des AI Acts und die Etappen des Inkrafttretens wesentlicher Bestimmungen, bietet diese WKO-Information:
Demnach treten am 2. Februar 2025 nun die ersten Teile der neuen KI-Verordnung (EU AI Act) in Kraft, die alle Unternehmen, welche KI-Systeme betreiben, ab diesem Zeitpunkt verpflichten, nur Mitarbeiter:innen mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu befassen, die über ausreichend KI-Kompetenzen verfügen.
Hier der Hinweis auf die WKO-Empfehlungen für folgende zwei Schritte:
- Schulung von betroffenen Mitarbeitern und entsprechende Dokumentation. Tipp: Nutzen Sie die Angebote des Wifi: Fit für die digitale Zukunft: Mit dem WIFI-KI-Führerschein den Umgang mit KI sicher meistern
- Einführung allgemeiner Regelungen zum Umgang mit KI-Tools. Tipp: Nutzen Sie unsere KI-Guidelines für KMU: WKO KI Leitfaden
WKO-Serviceangebot zum Thema Künstliche Intelligenz
Entdecken Sie das Potenzial von KI-Anwendungen für den eigenen Betrieb und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Nutzung der Schlüsseltechnologie der kommenden Jahrzehnte.
Darüber hinaus darf auf die - auch von der KI-Servicestelle empfohlene - Veröffentlichung der Webinar-Reihe „KI-Lösungen für die Praxis“ der WKO verwiesen werden.
Datenschutzbehörde – FAQs „KI und Datenschutz“
Ergänzend dazu wurden von der Datenschutzbehörde (DSB) FAQs zum Thema KI und Datenschutz herausgegeben, die hier abrufbar sind:
Die Rechtsanwaltskanzlei DORDA Rechtsanwälte GmbH hat eine interessante Kommentierung dieser DSB-Veröffentlichung verfasst. Darin werden anhand von Beispielen die DSGVO-Pflichten bei Benutzung von KI-Software zusammengefasst dargestellt und insbesondere auch auf das Thema der erforderlichen Rechtmäßigkeit und Rechtsgrundlage bei Benutzung von Large Language Modellen und das Thema Richtigkeit sowie Integrität und Vertraulichkeit bei der beispielsweisen Verwendung von Übersetzungstools eingegangen.
Österreichische KI-Servicestelle
Die österreichische KI-Servicestelle bietet umfangreiche Informations- und Serviceangebote:
Ausführliche Informationen und Empfehlungen zum Thema KI-Kompetenzen wurden von der österreichischen KI-Servicestelle, die in der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingerichtet ist, unter folgendem Link veröffentlicht: