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Ein Richterhammer neben einer Waage auf einem Tisch.
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Sparte Industrie

Als fachkundige Laienrichter:innen mitwirken

Lesedauer: 1 Minute

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17.03.2026

Für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit werden regelmäßig Unternehmer:innen gesucht, die bereit sind, als fachkundige Laienrichter:in an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken. Diese bringen ihre praktische Erfahrung aus der Arbeitswelt in arbeitsrechtliche Verfahren ein und entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern:innen über arbeits- und sozialrechtliche Streitfälle.
Als fachkundige/r Laienrichter:in leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer praxisnahen und ausgewogenen Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht. 

Die Wirtschaftskammer Wien wurde aufgefordert für folgende Funktionen Unternehmer:innen zu nominieren: 

Fachkundige Laienrichter nach dem Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) I. Instanz, Berufsgruppe 1Fachkundige Laienrichter nach dem Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) beim OLG Wien 

Nachstehend ein paar wichtige Informationen zu diesen Funktionen:

  • Funktionsperiode: 01.01.2027 bis 31.12.2031
  • Kein/e Fachkundige/r Laienrichter:in kann gleichzeitig
    • Fachkundige/r Laienrichter:in aus dem Kreis der Arbeitgeber:innen und aus dem Kreis der Arbeitnehmer:innen sein und
    • für einen im Instanzenzug übergeordneten Gerichtshof gewählt werden.
  • Gemäß § 24 ASGG dürfen zu fachkundigen Laienrichtern nur Personen gewählt werden, die
  1. das 24. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  2. zur Übernahme des Amtes bereit sind;
  3. der Berufsgruppe, für die die fachkundigen Laienrichter:innen zu wählen sind, angehören oder während der letzten abgelaufenen einheitlichen Amtszeit angehört haben und durch Eintritt in den Ruhestand aus dieser ausgeschieden sind; Funktionär:innen und Arbeitnehmer:innen gesetzlicher Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähiger freiwillige Berufsvereinigungen gelten hierbei als Angehörige der von ihnen vertretenen und im Übrigen
  4. die Voraussetzungen für das Wahlrecht im Nationalrat erfüllen.

Sollten Sie Interesse an einer dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben, schicken Sie die Zustimmungserklärung für die I. Instanz oder das OLG an die Sparte Industrie per E-Mail industrie@wkw.at bis spätestens Donnerstag, 26. März 2026. 

Für weitere Fragen steht Ihnen die Sparte Industrie zur Verfügung.

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