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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Erhöhung des Investitionsfreibetrags

Investitionsfreibetrag (IFB) wird für Investitionen im November/Dezember 2025 sowie im Jahr 2026 temporär erhöht

Lesedauer: 1 Minute

29.10.2025

Der Investitionsfreibetrag (IFB) kann zusätzlich zur Abschreibung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. So ist es möglich, mittels bestimmter getätigter Investitionen die betriebliche Steuerlast zu senken. Bisher war es unter bestimmten Voraussetzungen möglich einen IFB in Höhe von 10 % bzw. 15 % (Öko-Investitionsfreibetrag) der getätigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens als Betriebsausgabe geltend zu machen. Für einen befristeten Zeitraum (November, Dezember 2025, gesamtes Jahr 2026) wird der Investitionsfreibetrag von 10% auf 20% angehoben, für Investitionen im Bereich der Ökologisierung von 15% auf 22%.

Für die Monate November und Dezember 2025 gilt der zeitlich anteilige Höchstbetrag von EUR 166.667,- (2/12 von 1 Mio.); allerdings kann ein Überhang unter Umständen

  • in das Jahr 2026 (!) vorgetragen werden, was aufgrund des erhöhten IFB vorteilhaft sein kann, oder
  • in die Vormonate des laufenden Wirtschaftsjahres 2025 mit dem regulären (geringerem) IFB rückgetragen werden

Ab 01.01.2026 bis 31.12.2026 gilt anschließend der erhöhte Investitionsfreibetrag von 20 % bzw. 22 % (Öko-IFB). Es gelten der Investitionsbegriff sowie die notwendigen Voraussetzungen des § 11 EStG.

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