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Ansicht des hinteren Hecks eines weißen Kleintransporters auf einer asphaltieren Straße. Links und rechts von der Straße sind grüne Bäume und weitere Gebäude bewegungsunscharf.
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Parken für Kleintransporteure in Anwohnerzonen

Befreiung von Parkgebühren und Regeln für Anwohnerzonen von Montag bis Freitag.

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2025

Im Rahmen der Einrichtung von Anwohnerzonen ist es uns 2018 gelungen, eine weitreichende Ausnahme für das Kleintransportgewerbe umzusetzen. Aktuell dürfen in allen Anwohnerzonen Kleintransportfahrzeuge mit dem Kennzeichen W.....KT von Mo. bis Fr. (werktags) zwischen 08:00 und 16:00 Uhr parken. Die Vornahme einer bestimmten Tätigkeit ist nicht notwendig.

Leider mussten wir feststellen, dass trotz ordnungsgemäß abgestellter KT-Fahrzeuge Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wurden. Wir haben uns deshalb eine Rechtsauffassung von der MA 67 bestätigen lassen.

Die Fachgruppe Wien der Kleintransporteure fasst die ausgehandelten Eckpunkte der Regelung kurz zusammen:

  • Begünstigt sind Klein-LKW mit Kennzeichen W....KT und Verwendungsbestimmung 20
  • Parken in Anwohnerzonen von Mo. bis Fr. (werktags) zwischen 08:00 und 16:00 Uhr
  • Kein zeitliches Limit und keine Einschränkung auf z. B. Ladetätigkeit
  • Befreiung von der Gebührenpflicht (Parkometerabgabe) Zusätzlich haben wir veranlasst, dass die Parkraumüberwachung auf diese wichtige Ausnahme hingewiesen wird.

 Bei weiteren Problemen schreiben Sie uns.