21. Bezirk, Plan Nr. 8463
Öffentliche Auflage von 18.12.2025 bis 29.01.2026
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Plan Nr. 8463: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Antonie-Lehr-Straße, Linienzug 1-2, Simone-Veil-Gasse, Nicole-Fontaine-Gasse, Straße Code 06825, Nordmanngasse und Linienzug 3-4 im 21. Bezirk, Kat. G. Leopoldau
Das Plangebiet befindet sich im 21. Bezirk und stellt die nächste Entwicklungsetappe des Stadtentwicklungsgebietes Donaufeld dar. Das städtebauliche Leitbild für das Zielgebiet Donaufeld wurde 2012 erarbeitet. Zu diesem Zeitpunkt war kein Schulbaubauplatz für den östlichen Bereich vorgesehen.
Eine Überprüfung der notwendigen sozialen Infrastruktur ergab, dass eine 38-klassige ganztägig geführte Volks- und Mittelschule inklusive Sonderpädagogik für den Ostteil des Zielgebietes benötigt wird. Diese soll im nördlichen Bereich des gegenständlichen Plangebiets situiert werden, wofür eine Grundfläche von 13.000 m² benötigt wird.
Um der für die Bildungseinrichtung notwendigen Flexibilität gerecht zu werden, wird für den Bildungscampus ein Strukturgebiet vorgeschlagen, wobei der oberirdisch umbaute Raum, entsprechend den übermittelten Anforderungen, insgesamt höchstens 100.000 m³ betragen soll. Entsprechend den Festsetzungen im Umfeld, und um auch höhenmäßig ausreichend Spielraum bieten zu können, wird vorgeschlagen, dass die Gebäudehöhe höchstens 23 m betragen darf.
Für die südlich angrenzenden Flächen sollen ebenfalls Bebauungsbestimmungen ausgewiesen werden. Diese Flächen werden gerade bebaut, da eine Ausnahme aus der Bausperre vorliegt. Der oberirdisch umbaute Raum der Bauwerke soll abhängig von Lage und Konfiguration des Bauplatzes zwischen höchstens 4.100 m³ und höchsten 6.300 m³ betragen dürfen.
Der Planentwurf liegt von 18.12.2025 bis 29.01.2026 in der Planungsauskunft Wien der Magistratsabteilung 21, 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zimmer 116, am Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und am Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist kann in den Plan Einsicht genommen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben werden. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.