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Auf einer erhöhten, blauen Metallplatte stehen viele Stapel heller Holzbretter. Vor der Platte steht ein gelber Gabelstapler, der einen Stapel Holzbretter hochhebt. Im Hintergrund sind hohe, grüne Bäume
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Angebotspreis im Vergabeverfahren

Festpreise und veränderliche Preise

Lesedauer: 1 Minute

Definition

Festpreis ist der Preis, der auch beim Eintreten von Änderungen der Preisgrundlagen (wie insbesondere Kollektivvertragslöhne, Materialpreise) für den vereinbarten Zeitraum unveränderlich bleibt.

Veränderlicher Preis ist der Preis, der bei Änderung vereinbarter Grundlagen geändert werden kann.

Allgemeine Bestimmungen den Preis betreffend

  1. Ausschreibung zu Festpreisen
    Zu Festpreisen ist auszuschreiben, anzubieten und zuzuschlagen, wenn den Vertragspartnern nicht durch langfristige Verträge oder durch preisbestimmende Kostenanteile, die einer starken Preisschwankung unterworfen sind, unzumutbare Unsicherheiten entstehen. 
    Achtung

    Der Zeitraum für die Geltung fester Preise darf grundsätzlich die Dauer von 12 Monaten nicht übersteigen. Der Zeitraum für die Geltung fester Preise beginnt mit dem Ende der Angebotsfrist.

  2. zu veränderlichen Preisen
    In dem unter Pkt. 1. beschriebenen Fall ist zu veränderlichen Preisen auszuschreiben, anzubieten und zuzuschlagen.
  3. zu Einheitspreisen
    Zu Einheitspreisen ist auszuschreiben, anzubieten und zuzuschlagen, wenn sich eine Leistung nach Art und Güte genau, nach Umfang zumindest annähernd bestimmen lässt.
  4. zu Pauschalpreisen
    Zu Pauschalpreisen ist auszuschreiben, anzubieten und zuzuschlagen, wenn Art, Güte und Umfang einer Leistung sowie die Umstände, unter denen sie zu erbringen ist, zur Zeit der Ausschreibung hinreichend genau bekannt sind und mit einer Änderung während der Ausführung nicht zu rechnen ist.
  5. zu Regiepreisen
    Eine Vergabe zu Regiepreisen ist nur dann durchzuführen, wenn Art, Güte und Umfang der Leistung oder die Umstände, unter denen sie zu erbringen ist, nicht so genau erfasst werden können, dass eine Vergabe nach Einheits- oder Pauschalpreisen möglich ist und nur nach den tatsächlichen Stunden- oder Materialaufwand abgerechnet werden kann. 

Veränderliche Preise

Wird zu veränderlichen Preisen ausgeschrieben, sind die Regeln und Voraussetzungen festzulegen, die eine eindeutige Preisumrechnung ermöglichen, sofern nicht entsprechende Ö-Normen vorhanden und für anwendbar erklärt worden sind.

Preisbestimmende Kostenanteile, die einer starken Preisschwankung unterworfen sind (z.B. Erdöl, Stahl) und die kalkulatorische Risiken begründen, sind aus Gründen des fairen Wettbewerbs zu veränderlichen Preisen auszuschreiben.

Stand: 04.06.2025

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