Nationale Schwellenwerteverordnung bei öffentlicher Auftragsvergabe bis 31.3.2026
Befristete Erhöhung der Wertgrenzen bei bestimmten Verfahrensarten
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Die bis Ende Dezember 2025 befristete nationale Schwellenwerteverordnung wurde bis 31. März 2026 verlängert.
Wichtig:
Sie ermöglicht die Direktvergabe an einen befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmer bis 143.000 EUR (exkl. USt.) netto und das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung mit drei Unternehmern im Baubereich bis eine Million Euro netto. Das bedeutet, dass bis 31.3.2026 für bestimmte Vergabeverfahren auch weiterhin erhöhte Wertgrenzen gelten.
Das bedeutet:
- Die Direktvergabe ist dann zulässig, wenn bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der Auftragswert 143.000 EUR (exkl. USt.) nicht erreicht wird.
- Aufträge im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung können vergeben werden, wenn bei Bauaufträgen der geschätzte Auftragswert eine Million Euro oder wenn bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der geschätzte Auftragswert 143.000 EUR (exkl. USt.) nicht erreicht wird.
- Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung können vergeben werden, wenn bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der geschätzte Auftragswert 143.000 EUR (exkl. USt.) nicht erreicht wird.
Die erhöhten Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge sind ein wichtiger Wachstumsimpuls und eine große Chance für unsere heimischen Unternehmen, vor allem für die vielen Klein- und Mittelbetriebe.
Diese Regelung ermöglicht den öffentlichen Auftraggebern, schnell und unbürokratisch Aufträge an die regionale Wirtschaft zu vergeben und gleicht somit einem regionalen Konjunkturprogramm, das Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Regionen sichert. Die öffentliche Hand kann durch die Tatsache, dass die Aufträge regional vergeben werden können, zusätzlich Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie die Kaufkraft vor Ort sichern.
Die Anhebung der Wertgrenzen habe sich in den vergangenen Jahren in der Vergabepraxis bestens bewährt.
Übersicht über die Wertgrenzen laut Schwellenwerte-VO (Beträge excl. USt)
| Überblick Schwellenwerte Vergaberecht | |
|---|---|
| Verfahrensart | bis 31.3.2026 |
| Direktvergabe | 143.000 EUR (exkl. USt.) |
| Direktvergabe mit Bekanntmachung bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen | 143.000 EUR (exkl. USt.) |
| Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung | |
| Bauaufträge | 1.000.000 EUR |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 143.000 EUR (exkl. USt.) |
| Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung | |
| Bauaufträge | 143.000 EUR (exkl. USt.) |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 143.000 EUR (exkl. USt.) |
Stand: 22.07.2025