Nationale Schwellenwerte bei öffentlicher Auftragsvergabe
Mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 erfolgt die dauerhafte Übernahme der Inhalte der bis dato relevanten innerstaatlichen Schwellenwerteverordnung in das Bundesvergabegesetz
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Die bis Ende März 2026 befristete nationale Schwellenwerteverordnung muss somit nicht mehr verlängert werden.
Wichtig für Bauaufträge:
Die Direktvergabe an einen befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmer ist nunmehr bis 200.000 EUR netto und das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung mit drei Unternehmern bis zwei Millionen Euro netto möglich.
Das bedeutet:
- Die Direktvergabe ist dann zulässig, wenn bei Bauaufträgen der Auftragswert von 200.000 EUR (exkl. USt.) und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen klassischer öffentlicher Auftraggeber der Auftragswert von 140.000 EUR (exkl. USt) nicht erreicht wird. Für Sektorenauftraggeber gilt in diesem Fall ein Auftragswert von 150.000 EUR (exkl. USt).
- Die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung kann für die Vergabe öffentlicher Aufträge herangezogen werden, wenn bei Bauaufträgen der Auftragswert von 2.000.000 EUR (exkl. USt) und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der Auftragswert von 140.000 EUR (exkl. USt) nicht erreicht wird. Für Sektorenauftraggeber gilt in diesem Fall ein Auftragswert von 200.000 EUR (exkl. USt).
- Aufträge im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung können vergeben werden, wenn bei Bauaufträgen der geschätzte Auftragswert zwei Millionen Euro (exkl. USt) nicht erreicht wird. Für Sektorenauftraggeber gilt bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ein Auftragswert von 150.000 EUR (exkl. USt). Für klassische öffentliche Auftraggeber entfällt diese Möglichkeit der Auftragsvergabe mit dem Vergaberechtsgesetz 2026.
- Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung können nach dem Vergaberechtsgesetz 2026 bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen von klassischen öffentlichen Auftraggebern nur mehr bei besonders günstiger Gelegenheit im Unterschwellenbereich vergeben werden. Neu ist seitdem auch, dass Sektorenauftraggeber Bauaufträge bis 2.000.000 EUR (exkl. USt) und Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis 150.000 EUR (exkl. USt) vergeben können.
Die erhöhten Wertgrenzen und deren dauerhafte Übernahme in das Bundesvergabegesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträge sind ein wichtiger Wachstumsimpuls und eine große Chance für unsere heimischen Unternehmen, vor allem für die vielen Klein- und Mittelbetriebe.
Diese Regelung ermöglicht den öffentlichen Auftraggebern, schnell und unbürokratisch Aufträge an die regionale Wirtschaft zu vergeben und gleicht somit einem regionalen Konjunkturprogramm, das Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Regionen sichert. Die öffentliche Hand kann durch die Tatsache, dass die Aufträge regional vergeben werden können, zusätzlich Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie die Kaufkraft vor Ort sichern.
Übersicht über die Wertgrenzen laut nationaler Schwellenwerte (Beträge excl. USt)
| Überblick Schwellenwerte Vergaberecht | |
|---|---|
| Verfahrensart | |
| Direktvergabe (Bauaufträge) | 200.000 EUR (exkl. USt.) |
| Direktvergabe (Liefer- und Dienstleistungsaufträge) | 140.000 EUR (exkl. USt) - klassischer AG 150.000 EUR (exkl. USt) - SektorenAG |
| Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (Bauaufträge) | 2.000.000 EUR (exkl. USt) |
| Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (Liefer- und Dienstleistungsaufträge) | 140.000 EUR (exkl. USt.) – klassischer AG 200.000 EUR (exkl. USt) - SektorenAG |
| Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung (Bauaufträge) | 2.000.000 EUR (exkl. USt) |
| Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung (Liefer- und Dienstleistungsaufträge) | Entfällt für klassische AG 150.000 EUR (exkl. USt.) - SektorenAG |
| Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung (Bauaufträge) | Nur mehr bei bes. günstiger Gelegenheit im USB 2.000.000 EUR (exkl. USt) - SektorenAG |
| Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung (Liefer- und Dienstleistungsaufträge) | Nur mehr bei bes. günstiger Gelegenheit im USB 150.000 EUR (exkl. USt) - SektorenAG |