EBS Intrastat

Informationen zur Umsetzung

Lesedauer: 1 Minute

19.06.2024

Bei Intrastat geht es um die Erhebungen zum grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU. Unternehmen, die beim Handel in der EU eine bestimmte Wertschwelle erreichen oder überschreiten, sind verpflichtet, monatlich Intrastat-Meldungen an Statistik Austria zu übermitteln.

Was ist EBS?

EBS steht für European Business Statistics und ist eine EU-Rahmenverordnung für Unternehmensstatistiken. EBS ist auch unter der ehemaligen Bezeichnung FRIBS (Framework Regulation Integrating Business Statistics) bekannt. Ziel von EBS ist es, wirtschaftsstatistische Erhebungen flexibler zu gestalten, zu harmonisieren und zu vereinfachen. Das wirkt auch auf das österreichische statistische System.

Was ändert EBS bei Intrastat?

  • Neue Variablen bei Intra-EU-Exporten:
    - Partner-ID (UID-Nummer des Handelspartners im
       Bestimmungsmitgliedstaat)
    - Ursprungsland (bisher nur importseitig)
  • Neue zweistellige Codes für das Merkmal "Art des Geschäfts"
  • Bei den bestehenden Variablen Rechnungsbetrag, Statistischer Wert, Eigenmasse, Besondere Maßeinheit ändert sich die vorgegebene Zahl der Kommastellen
  • Bei allen Warenverkehren ist ein "Rechnungsbetrag" anzugeben
  • Senkung der Mindestabdeckungsgrade durch primär erhobene Daten bei Intra-EU-Exporten von 97% auf 95%.
    Vorteil: Die Meldeschwelle kann dadurch auf 1,1 Mio. Euro erhöht werden.
  • Diese Variablen fallen weg:
    - Statistisches Verfahren (das ist wegen der Neukodierung des
       Merkmals "Art des Geschäfts" nicht mehr notwendig)
    - Verkehrszweig an der Grenze

Wie wird das umgesetzt?

  • Vorläufig weiterhin Erhebung der Intra-EU-Importe
  • Austausch der gemeldeten Exportdaten auf Mikroebene (Partner-UID) zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten
  • Testrechnungen zur Darstellung der Intra-EU-Importe auf Basis der von den Partnermitgliedstaaten erhaltenen Exportmeldungen
  • Nach voraussichtlich dreijähriger Übergangszeit Einstellung der Meldungen von Intra-EU-Importen und Umstieg auf ein qualifiziertes Einstrom-Verfahren auf Basis der ausgetauschten Mikrodaten

Welche Branchen sind betroffen?

Die Änderungen betreffen Unternehmen, die im Warenhandel mit der EU die Meldeschwelle von 1,1 Mio. Euro im Jahr 2021 überschritten haben oder diese im Jahr 2022 überschreiten. Zur Bestimmung der Meldepflicht sind die Einfuhren aus der EU und die Ausfuhren in die EU jeweils getrennt zu betrachten.

Weiterführende Informationen:

Weiterführende Informationen zu Intrastat finden Sie unter:

Factsheet: EBS Neuerungen bei Intrastat

Haben Sie noch Fragen?

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Statistik in der Wirtschaftskammer Österreich:

Mag. Leonhard Pertl
Telefon +43 5 90 900-4109
E-Mail leonhard.pertl@wko.at

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