Person mit Schutzhelm in Rückenansicht auf großem Blech stehend Schweißgerät bedienend, ringsum große Stücke rostigen Metalls von einem Schiff
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Abwrackeinrichtungen von Schiffen

Aktualisierte europäische Liste

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Die Durchführungsbeschlüsse zur Verordnung über das Recycling von Schiffen konkretisieren die dort angeführten Vorgaben. Die Liste der zugelassenen Abwrackeinrichtungen wird nun mit Durchführungsbeschluss 2023/2726/EU aktualisiert.

Genannt sind Abwrackeinrichtungen in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Finnland und Vereinigtes Königreich – Nordirland.

Weitere Abwrackeinrichtungen in Drittländer sind in der Türkei, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten von Amerika.

Der Durchführungsbeschluss wurden am 7. Dezember 2023 kundgemacht und tritt am 10. Dezember 2023 (dritten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union) in Kraft. Der Beschluss betrifft Reeder, Abwrackbetriebe von Schiffen und allfällig Abfallsammler und Behandler.

Stand: 13.12.2023

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