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Eine grafische Darstellung eines grünen Recycling-Symbols: Drei Pfeile im Kreis laufend. Drumherum liegen unterschiedliche recycelbare Verpackungen wie Flaschen, Tüten und Becher.
© NaMong Productions | stock.adobe.com

Verlängerung der Verpackungsabgrenzungsverordnung

Bisherige Befristung der Verordnung um vier Jahre verlängert 

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Stand: 04.02.2026

Die Verpackungsabgrenzungsverordnung legt die einheitliche Abgrenzung zwischen Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen fest. Die bisherige Verordnung war befristet. Nun ist sie um vier Jahre verlängert worden.

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft, das ist der 28. Jänner 2026. Sie wird mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft treten.

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