Verlängerung der Verpackungsabgrenzungsverordnung
Bisherige Befristung der Verordnung um vier Jahre verlängert
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Die Verpackungsabgrenzungsverordnung legt die einheitliche Abgrenzung zwischen Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen fest. Die bisherige Verordnung war befristet. Nun ist sie um vier Jahre verlängert worden.
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft, das ist der 28. Jänner 2026. Sie wird mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft treten.
Weiterführende Links zur Verpackungsabgrenzungsverordnung
- Verpackungsabgrenzungsverordnung BGBl. II Nr. 18/2026
- Verpackungsverordnung 2014 (konsolidierte Fassung)
- Information zur Verpackungsverordnung 2014 auf WKO.at
- Umfassende Informationen zum Thema Verpackung in der Broschüre der Wirtschaftskammer
Stand: 04.02.2026