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Rote Äpfel neben -und hintereinander positioniert vor hellblauem Hintergrund, ein Apfel trägt dreieckigen gelben Sticker mit Totenkopfzeichen
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Änderung der POP-Verordnung betreffend PFOA (2025/1399/EU)

Stockholmer Übereinkommen verpflichtet Staaten weltweit

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Stand: 14.07.2025

Das Stockholmer Übereinkommen verpflichtet Staaten weltweit, bestimmte persistente organische Stoffe (POP) zu verbieten oder ihre Herstellung, Verwendung, Import und Export zu verbieten oder zu beschränken.

Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von in Anhang I aufgelisteten Stoffen als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen sind vorbehaltlich Artikel 4 (Befreiung von Kontrollmaßnahmen) verboten. 

Änderungen in Anhang I Teil A (Stoffe, die im Übereinkommen und im Protokoll aufgelistet sind, sowie Stoffe, die nur im Übereinkommen aufgelistet sind) betreffen für Perfluoroctansäure (PFOA), ihrer Salze und PFOA-verwandter Verbindungen die erste und die vierte Spalte.

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