1. Altlastenatlas-VO-Novelle 2025
Ausweisung weiterer Altlasten sowie die Festlegung der Prioritätenklasse
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Mit den verlautbarten Änderungen erfolgt im Wesentlichen die Ausweisung weiterer Altlasten sowie die Festlegung der Prioritätenklasse.
Die Altlasten sind aufgrund des von ihnen ausgehenden Risikos für Mensch oder Umwelt in die in den Anhängen 1 bis 9 angeführten Prioritätenklassen eingestuft. Altlasten, bei denen die jeweiligen Sanierungs- oder Beobachtungsmaßnahmen abgeschlossen wurden, sind in den Anhängen 1 bis 9 durch Änderung der Prioritätenklasse mit „dekontaminiert“, „gesichert“ oder „Beobachtung abgeschlossen“ gekennzeichnet.
Neu ist außerdem, dass jede Altlast mit einem Link und einem Hash-Wert versehen ist, die die bisher angeführten Grundstücksnummern ersetzen. Über das Altlastenportal kann die Lage der betroffenen Fläche auf eingesehen werden.
In Oberösterreich betreffen die Änderungen folgende Altlasten:
| Altlast | Art der Altlast in der Gemeinde | Anmerkung zur Altlast | Prioritätenzuweisung bzw. Status der Altlast |
|---|---|---|---|
| Chemische Reinigung Wozabal Katzbach | Altstandort in Linz (OÖ) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 2 |
| Chemische Reinigung Jäger Klammstraße | Altstandort in Linz (OÖ) | Neuaufnahme | - |
| Rekord Kleiderreinigung Museumstraße | Altstandort in Linz (OÖ) | Neuaufnahme | - |
| Deponie Rindbach | Altablagerung in Ebensee (OÖ) | Neuaufnahme | - |
Weiterführende Links zum Thema Altlasten-Verordnung
- 1. Altlastenatlas-VO-Novelle 2025 − BGBl. II 269/2025
- Altlastenatlas-VO (tagesaktuell)
- ALSAG (tagesaktuell)
- Umweltbundesamt-Informationen zum Thema Altlasten
Stand: 12.12.2025