2. Altlastenatlas-VO-Novelle 2025
Ausweisung weiterer Altlasten sowie die Festlegung der Prioritätenklasse
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Mit den verlautbarten Änderungen erfolgt im Wesentlichen die Ausweisung weiterer Altlasten sowie die Festlegung der Prioritätenklasse.
Die Altlasten sind aufgrund des von ihnen ausgehenden Risikos für Mensch oder Umwelt in die in den Anhängen 1 bis 9 angeführten Prioritätenklassen eingestuft. Altlasten, bei denen die jeweiligen Sanierungs- oder Beobachtungsmaßnahmen abgeschlossen wurden, sind in den Anhängen 1 bis 9 durch Änderung der Prioritätenklasse mit „dekontaminiert“, „gesichert“ oder „Beobachtung abgeschlossen“ gekennzeichnet.
Neu ist außerdem, dass jede Altlast mit einem Link und einem Hash-Wert versehen ist, die die bisher angeführten Grundstücksnummern ersetzen. Über das Altlastenportal kann die Lage der betroffenen Fläche auf eingesehen werden.
In Oberösterreich betreffen die Änderungen folgende Altlasten:
- Ausweisung und/oder Festlegung der Prioritätenklasse:
- O92 Chemische Reinigung Jäger Klammstraße auf Prioritätenklasse 2
- O95 Solvay-Werke Ebensee – Produktionsrückstände auf Prioritätenklasse 3
- O96 Chemische Reinigung Wurm Pregarten (PK -)
- Änderung der Prioritätenklasse auf „gesichert“:
- O21 Wozabal Textilservice
Weiterführende Links zum Thema Altlasten-Verordnung
- 2. Altlastenatlas-VO-Novelle 2025
- Altlastenatlas-VO(tagesaktuell)
- ALSAG (tagesaktuell)
- Umweltbundesamt-Informationen zum Thema Altlasten