Zum Inhalt springen
Außenansicht eines großen zylindrischen, metallischen Gebäudes zur Abfallbehandlung vor einem bewölkten Himmel
© romanple | stock.adobe.com

BVT-Schlussfolgerungen Abfallverbrennung

Berichtigung 2024/90834 zu Durchführungsbeschluss 2019/2010/EU

Lesedauer: 1 Minute

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 der Kommission vom 12. November 2019 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Abfallverbrennung betrifft Unternehmen der Abfallbranche mit Abfallverbrennungsanlagen.

Mit der Berichtigung vom 19. Dezember 2024 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2010 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU in Bezug auf die Abfallverbrennung wurden nachstehende Änderungen veröffentlicht:

Auf Seite 56, Anhang Abschnitt „Anwendungsbereich“ Absatz 1 erfolgt im dritten, vierten und fünften Teil der Aufzählung betreffend die in Anhang 1 Nummer 5.3 bzw. 5.1 genannten Tätigkeiten jeweils eine Korrektur von „einschließlich“ auf „im Rahmen“. Auf Seite 60 , Anhang Abschnitt „Allgemeine Erwägungen“ wird die Gleichung unter der Tabelle berichtigt.

Die Berichtigung wurde am 19. Dezember 2024 veröffentlicht. Sie gilt unmittelbar.

Stand: 27.12.2024

Weitere interessante Artikel
  • Person mit geschlossenen dunklen Haaren und kariertem Hemd sowie roter Warnweste entsorgt Müll in einer blauen Tonne in einer Lagerhalle
    Berufsrecht: Sammeln und Behandeln von Abfällen
    Weiterlesen
  • Im Zentrum einer Mülldeponie gelbes Baggerfahrzeug
    Verpflichtungen von Abfallerzeugern in Zusammenhang mit der Deponieverordnung 2008
    Weiterlesen
  • Eine Person mit Brille sitzt an einem Tisch, blickt auf einen Monitor und hält eine Hand an den Mund. Hinter der Person hängen an einer Vorrichtung verschiedene Zettel mit Stichwörtern wie Strategie.
    Erstregistrierung für das EDM nun auch über das USP-Portal möglich
    Weiterlesen